Wie stehen Sie zum Selbstbestimmungsrecht von Frauen und der Abschaffung von §218 in diese Legislaturperiode?
Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Zum Paragraphen 218 kann ich Ihnen mitteilen, dass ich mich mit aller Kraft für eine Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen einsetze. Ich tue dies innerhalb und außerhalb der FDP, da es für mich ein klassisches Freiheitsthema ist. Ich tue dies aber gerade auch als Gesundheitspolitikerin, da ich mit großer Sorge wahrnehme, dass die Versorgungssicherheit von Frauen gefährdet ist, da die Möglichkeit auf einen sicheren Schwangerschaftsabbruch nicht mehr flächendeckend gegeben ist. Denn: Rund 43 Prozent der Gynäkologinnen und Gynäkologen, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen könnten, tun es nicht aus Angst vor Stigmatisierung. In den letzten 20 Jahren hat sich zudem die Zahl der Stellen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, halbiert. Vor allem in ländlichen Regionen gibt es mitunter kaum Ärztinnen und Ärzte, die den Abbruch durchführen. Das ist aus meiner Sicht nicht hinnehmbar.
Ferner empfinden es nachvollziehbarerweise viele Frauen als Widerspruch zu ihrer Selbstbestimmung, dass Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland auch in den ersten zwölf Wochen rechtswidrig sind. Als FDP-Bundestagsfraktion möchten wir Frauen in dieser emotional sehr belastenden Situation ermöglichen, rechtmäßig und selbstbestimmt zu entscheiden. Wir fordern daher eine offene Debatte, in der die Frage einer Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs sorgfältig abgewogen und ohne Fraktionsdisziplin beantwortet werden sollte. Für die kommende Legislaturperiode setzen wir uns für ein Gruppenantragsverfahren ein, das die vorgeschlagenen Regelungen umfasst, Grundrechtsabwägungen sorgfältig vornimmt und nach ausführlicher parlamentarischer Debatte zur Abstimmung gebracht wird. Einem solchen Antrag würde ich zustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Nicole Westig MdB