Frage an Nicole Westig von Michael K. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Westig,
mit der Drucksache 19/25283 vom 09.12. 2020 ( Bericht über die Notwendigkeit und Höhe einer Anpassung der Leistungen der Pflegeversicherung) wurde der Bundestag durch die Bundesregierung davon unterrichtet, dass, aus Sicht der Bundesregierung ein Anstieg der Leistungsbeträge um 5 Prozent angemessen sei. Durch die Bundesregierung erfolgte aber bis heute keine Anpassung dieser Leistungen per Verordnung. Einer Entwertung der Leistungen der Pflegeversicherung sollte aber nach dem Willen des Gesetzgebers entgegengewirkt werden.
Noch im November 2020 sah ein Eckpunktepapier BMG Spahn vor, die häusliche Pflege zu stärken und die gestiegenen Kosten der letzten Jahre auszugleichen, indem die ambulante Pflegesachleistung, das Pflegegeld sowie die Tagespflege um 5 Prozent und ab 2023 regelhaft jährlich in Höhe der Inflationsrate angehoben werden. Nichts von alledem wurde realisiert !
Wie stehen Sie persönlich zu der geschilderten Sachlage? Planen Sie eine Initiative, die eine Realisierung zeitnah ermöglichen würde?
Sehr geehrter Herr Krauß,
vielen Dank für Ihre Nachricht zum Bericht der Bundesregierung über die Notwendigkeit und Höhe einer Anpassung der Leistungen der Pflegeversicherung, dessen mangelnde Umsetzung Sie kritisieren.
Ich kann mich Ihrer Kritik der mangelhaften Umsetzung der notwendigen Anpassung der Leistungen der Pflegeversicherung nur anschließen. Zwar wurde mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) nun eine Erhöhung der Leistungsbeiträge für Pflegeheime und für ambulante Pflegesachleistungen um 5 Prozent beschlossen. Für den stationären Bereich wird die Anpassung durch die steigenden Löhne infolge der „Tariftreue“-Regelung allerdings wieder zunichte gemacht.
Eine Erhöhung des Pflegegeldes ist aber immer noch nicht umgesetzt worden. Insbesondere die Leistungen der Tagespflege und auch der Verhinderungspflege fallen hier durchs Raster.
Wir Freie Demokraten wollen, dass die Leistungsbeiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung sowohl für den stationären als auch für den gesamten ambulanten Bereich regelhaft und kraft Gesetz erhöht werden (Dynamisierung). Andernfalls würden die Leistungen der Pflegeversicherung immer weniger wert. Als Orientierung sollte die Entwicklung der allgemeinen Preisentwicklung in Deutschland dienen. Über viele Jahre wurden die Leistungsbeiträge der Pflegeversicherung nicht dynamisiert, so dass sie mit der Zeit real gesehen weniger wert wurden.
In unserem Bundestagswahlprogramm fordern wir Freie Demokraten die Einführung des Liberalen Pflegebudgets. Danach soll jede Person selbst entscheiden können, welche Hilfe und Leistungen sie bei der Gestaltung des Alltags in Anspruch nehmen möchte. Dazu wollen wir alle Leistungsansprüche der jeweiligen Pflegegrade in ein monatliches Pflegebudget überführen, über das unbürokratisch und transparent verfügt werden kann.
Mit besten Grüßen
Nicole Westig