
(...) Die Windenergie im Binnenland spielt beim Ausbau der Erneuerbaren eine entscheidende Rolle. In Hessen geht man bei der Planung von Windenergie nach dem Ausschlussprinzip vor; d.h.; wenn einmal Windvorrangflächen ausgewiesen sind, darf außerhalb dieser Flächen keine Mühle errichtet werden. Die Ausweisung dieser Flächen ist Teil des Regionalplans. (...)