Frage an Nicole Maisch von Michael M. bezüglich Umwelt
Hallo Frau Maisch,
ich habe gerade einen Bericht im Internet gelesen, daraus ein Auszug:
"Bundesregierung erlaubt Abschneiden von Flossen
Die Nachfrage nach dem Fleisch der "Meeresräuber" ist weltweit konstant hoch und durch zunehmende Kaufkraft in Ländern wie China weiter steigend. Haischützer kritisieren die Bundesregierung, weil diese als eine von wenigen in der EU das Abschneiden von Haiflossen zulässt, die in asiatischen Küchen als Delikatesse besonders gefragt sind. Das international als "Finning" bekannte Entfernen der Flossen und Zurückwerfen der Körper ins Meer sei "verschwenderisch" und eine der schwerwiegendsten Bedrohungen für die Haibestände in aller Welt", ...
Ist das wirklich so, dass die Bundesregierung das toleriert?
Mit freundlichen Grüßen,
Michael Meiser
Sehr geehrter Herr Meiser,
viele Länder und regionale Fischereibehörden haben das Finning verboten, so auch die Europäische Union. Als Kontrollinstrument wird dabei normalerweise das Verhältnis zwischen dem Gewicht der Flosse und der Haifischkörper benutzt. Durch dieses Verhältnis kann überprüft werden, ob die Anzahl der angelandeten Flossen zur Anzahl der ebenfalls angelandeten Kadaver im richtigen Verhältnis stehen, also keine Haie zurück ins Meer geworfen worden sind.
Trotzdem ist die EU noch immer ein wichtiger Akteur im weltweiten Hai-Fischfang, -Konsum und -Handel. Es gibt aber zu viele Schlupflöcher in der EU Verordnung, dass diese fast wirkungslos ist. Die zwei wichtigsten Punkte sind, dass erstens die EU für ein viel größeres zulässiges Verhältnis von fünf Prozent des Gesamtgewichts zwischen dem Gewicht der Flosse und der Haifischkörper entschieden hat. Diese Regelung ermöglicht es, viel mehr Hai unbemerkt auf See zu entsorgen. Zudem erlaubt es die EU-Regelung Flossen und Kadaver getrennt und in unterschiedlichen Häfen an Land zu bringen.
Der Schutz der Haie ist daher noch sehr Lückenhaft. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern einen strengeren Schutz der Haie, die weltweit vom Aussterben bedroht sind. Wir wollen daher die Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage zu ihren Schutzbemühung fragen. Z.B. wurde der Aktionsplan der Welternährungsorganisation (UNFAO) zum Schutz und Management der Haie noch in keinem der europäischen Staaten umgesetzt. Auch existieren keine gewässerübergreifenden, internationalen Fanquoten für Haie. Bei der letzten Konferenz des Washingtoner Artenschutzabkommens, welches den internationalen Handel mit wild lebenden Tier- und Pflanzenarten reguliert, hat sich die Bundesregierung dennoch dafür eingesetzt, dass der Dorn- und Heringshai vom Handel ausgeschlossen werden sollen. Dieser Vorschlag wurde jedoch von den anderen Vertragstaaten abgelehnt. Beim internationalen und europäischen Schutz der Haie ist also noch viel zu tun.
Mit freundlichen Grüßen
Nicole Maisch