Frage an Nicole Maisch von Fabian B. bezüglich Verkehr
Sehr geehrte Frau Maisch,,
mein Name ist Fabian Beck und ich bin Gründer der Petition "Höhere Strafen für nicht beachten der Rettungsgasse".
Diese Petition soll die bisherigen Gesetze, welche bisher besagten, dass bei Nichtbildung der Rettungsgasse, eine Geldbuße von 20 € fällig sind. Dies ist aber ein Antragsdelikt und muss von der RTW Besatzung angezeigt werden. In der Regel fehlt aber die Zeit, im Einsatz, die Nummernschilder der Autos aufzuschreiben, welche keine Rettungsgasse bilden. Diese Petition fordert eine Erhöhung der Geldbuße von 20 € auf 2000 €. (Siehe Kampagne Österreich. Dort beträgt seit 2012 die Geldbuße bei nicht bilden der Rettungsgasse 2180 €. Seit Einführung wird zu 95 % die Rettungsgasse dort gebildet.) Gleichzeitig wird gefordert, dass es eine verstärkte Aufklärung geben soll, im Radio, TV sowie mit Bannern an den Autobahnen welche zeigen, warum die Rettungsgasse so wichtig ist und wie sie gebildet wird.
Ich habe diese Petition am 28.06.2016 ins Leben gerufen. Vielleicht ist es auch ein kleiner Teil Unwissenheit bei den Autofahrern dabei, die diese nicht bilden, allerdings hat jeder Führerscheininhaber diese Thematik in der Fahrschule beigebracht bekommen. Hinzu kommt noch, dass ich das ganze ebenfalls auch noch aus der anderen Sicht kenne, da ich seit 20 Jahren bei der Freiwilligen Feuerwehr aktiv bin.
Einige Zeitungen, Radiosender sowie TV Sender, wie z.B der Münchner Merkur, Bayern3, Antenne Mainz, RPR1 usw. haben bereits Interesse gezeigt und einen ein kurzes Interview veröffentlicht. Ebenso unterstützt der Landesfeuerwehrverband Bayern e.V, Feuerwehrverband Dillburg, die Städte Meerane und Limburg a.d. Lahn die Petition.
Wie realistisch schätzen Sie Erfolgschancen der Petition ein bzw. wie ist Ihrer Meinung zur Erhöhung der Strafe?
Die Petition ist zu finden unter:
www.openpetition.de
Aktuell sind über 12.500 Unterschrift in 6 Wochen zusammengekommen.
Mit freundlichen Grüßen
Fabian Beck
Sehr geehrter Herr Beck,
vielen Dank für ihr Schreiben.
Sie haben ein wichtiges Thema, der Behinderung von Rettungsarbeiten angesprochen, welches immer wieder vor allem durch Neugierverhalten anderer Verkehrsteilnehmer entsteht. Bei der leider nicht selten von anstößigem bis zu grob unmoralischem Verhalten reichenden Unfall-Gafferei, geht es letztlich um einen gesellschaftlichen Missstand, der einerseits konsequenter Anwendung vorhandenen Rechts und andererseits insbesondere verstärkter Aufklärung, ggf. kampagnenmäßiger Ächtung störenden, die Rettungsmaßnahmen behindernden und die Rechte anderer verletzenden Verhaltens bedarf.
Dies ist vorrangig Aufgabe der Innenministerien iVm einschlägigen gesellschaftlichen Akteuren wie Verkehrsclubs und Medien.
Nach geltendem Recht ist bei Verletzung der gesetzliche Pflicht, bei Blaulicht und Einsatzhorn sofort freie Bahn zu schaffen, nach dem Bußgeldgeldkatalog zwar "nur" die von Ihnen genannte 20-Euro- Buße fällig. Das ist aber nur die Regelbuße - der Bußrahmen geht bis 2000 Euro und sollte im Einzelfall bei massiver Behinderung auch ausgeschöpft werden.
Hinzu kommt eine mögliche Strafbarkeit, wenn die Behinderung von Rettungsarbeiten etwa zu nicht rechtzeitiger Bergung oder Behandlung eines Verletzten und dadurch zu Verstärkung der Verletzung oder gar Todesfolge beigetragen hat - mit entsprechend hohen Strafdrohungen. Auch wenn es vielfach praktisch nicht opportun sein dürfte, umfangreiche Gaffer-Personenfeststellungen durchzuführen, wenn das dem vorrangigen Ziel entgegensteht, z.B. Rettungswege frei zu bekommen, den Verkehrsabfluss sicherzustellen, zusätzliche Unfallgefahren zu verhindern usw., schließt das aber nicht generell aus, das geltende Recht mindestens punktuell durch entsprechenden (Polizei-) Kräfteeinsatz auszuschöpfen und dies auch zu kommunizieren; bei Straftaten besteht ohnehin grundsätzlich Verfolgungszwang.
Der Bundesrat behandelt derzeit einen Länder-Vorschlag für zusätzliche Straftatbestände in solchen Fällen - das erscheint bislang aber eher als Symbolpolitik. Denn dadurch würde sich an dieser tatsächlichen Situation nichts ändern und höhere Abschreckung bleibt Vermutung. Sie können aber sicher sein, dass sich die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen intensiv mit diesem Gesetzesentwurf und der von Ihnen zu Recht angesprochenen Thematik befassen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Nicole Maisch
Sprecherin für Verbraucher-
und Tierschutzpolitik
Bündnis 90/Die Grünen