Frage an Nicole Maisch von Diana P. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrte Frai Maisch
bestätigten Berichten zufolge, will die Bundesregierung die Beratungen zum Thema betäubungsloses Schächten "auf Eis" legen.
Dieses soll jedoch erst nach der Wahl in Hessen bekannt gegeben werden, um diese nicht zu irritieren.
Können Sie mir bitte den offiziellen Stand der Dinge und die diesbezüglichen Pläne der Politik mitteilen?
Die Mehrheit der Bürger in Deutschland ( laut Umfrage mehr als 80%) möchte dieses Thema dringlich geklärt wissen. Auch der deutliche Bundesratsbeschluss spiegelt dies wieder.
Wie geht es jetzt weiter?
Sehr geehrte Frau Plange,
die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen setzen sich schon seit vielen Jahren für ein Verbot des betäubungslosen Schächtens ein. Das Grundrecht auf freie Religionsausübung kann und darf nicht das im Grundgesetz verankerte Staatsziel Tierschutz aushebeln. Gespräche mit Vertretern der muslimischen Religionsgemeinschaften in Deutschland haben ergeben, dass eine Elektrokurzzeitbetäubung mit den rituellen Vorschriften des Schächtens durchaus vereinbar ist.
Wir begrüßen und unterstützen daher den Beschluss des Bundesrates vom 6. Juli 2007, der klarstellt, dass die Ausnahmegenehmigung an den Nachweis gebunden ist, dass "bei dem Tier vor, während und nach dem Schächtschnitt im Vergleich zu dem Schlachten mit Betäubung keine zusätzlichen erheblichen Schmerzen oder Leiden auftreten." Die 1. Lesung des Antrags hat am 20. September stattgefunden. Leider zeigt sich, dass mit Ausnahme der CDU/CSU alle anderen Fraktionen Vorbehalte gegen den Gesetzentwurf haben bzw. ihn ablehnen.
Wie es hier weitergeht, ist also noch unklar. Dies persönlich finde ich sehr ärgerlich, denn aus der Sicht meiner Fraktion gewährleistet das oben beschriebene Verfahren einen tragfähigen Ausgleich zwischen Religionsfreiheit und Tierschutz, denn es ermöglicht das für die Schächtung charakteristische Ausbluten, erspart den durch die Betäubung bewusstlosen Tieren aber Leiden und Schmerzen.
Grundsätzlich gilt:
Es muss das Ziel der gesamten Gesellschaft und aller Religionsgemeinschaften sein, mehr für den Schutz der Tiere zu tun.
Die im Tierschutzgesetz genannte Verpflichtung, Tiere vor vermeidbaren Leiden und Schmerzen zu schützen, betrifft uns alle.
Mit freundlichen Grüßen
Nicole Maisch