Frage an Nicole Maisch von Olaf K. bezüglich Gesundheit
Hallo,
haben Sie vielleicht ein Antwort darauf?
eZigaretten (die von den meisten Anwendern gar nicht als solche bezeichnet werden sondern "E-Dampfgerät/Dampfe") sollen über eine neue EU-Tabakrichtlinie (2014/40/EU) reguliert werden.
Die in E-Dampfgeräten zu verdampfenden Liquids bestehen aus den Lebensmittelzusatzstoffen E1520 und E422 sowie Lebensmittelaromen. Weshalb sollte auf diese Liquids eine neue "Tabakrichtlinie" statt das bestehende "Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch" angewendet werden?
Weshalb sollte auf die zum Betrieb von E-Dampfgeräten benötigten Akkus eine neue "Tabakrichtlinie" statt das "Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren" angewendet werden?
Weshalb sollte auf die E-Dampfgeräte eine neue "Tabakrichtlinie" statt das bestehende "Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten" angewendet werden?
MfG
Sehr geehrter Herr Krajewski,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Mir ist nicht ganz klar, worauf Ihre Fragen abzielen. Die Tabakrichtlinie ist eine durch die EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht zu überführende Vorschrift der Europäischen Union. Die von ihnen genannten Gesetze werden hingegen durch den deutschen Gesetzgeber beschlossen. In welcher Weise die EU-Tabakrichtlinie im deutschen Recht umgesetzt wird, ist aber noch nicht klar. Insofern ist natürlich nicht auszuschließen, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegt, der die Vorgaben der EU-Tabakrichtlinie im Rahmen eines Artikelgesetzes in den von Ihnen genannten Gesetzen umsetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Nicole Maisch