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Nicole Maisch
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Gerhard R. •

Frage an Nicole Maisch von Gerhard R. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Maisch,

Nachfrage zu

http://www.abgeordnetenwatch.de/nicole_maisch-778-78323--f434512.html#q434512

Anwaltshaftung: Plötzlich wird aus einem Anwalt der Feind des Mandanten

Es geht nicht um Einzelfallberatung sondern um Fälle wie sie laut
Bekanntenkreis immer wieder vorkommen.

Inzwischen habe ich einen Aufsatz über die rechtlichen Grundlagen für die heutige Situation gefunden:

http://www.rak-nbg.de/cmsupload/img/WIR5_2010.pdf
Zwischenprüfung am 26.11.2010. Winterabschlussprüfung 2011/I am 18./19. Januar 2011. Direktanspruch gegen die Berufshaftpflicht- versicherung?

Daraus: Bei einem Verkehrsunfall hat der Geschädigte unmittelbar einen Direktanspruch gegen die KFZ-Haftpflichtversicherung. Nach einem Regierungsentwurf sollten auch Mandanten einen vergleichbaren Direktanspruch haben. Wegen "der Gefahr einer unkalkulierbaren Prämienexplosion” entschied man sich anders: Im Regelfall kann der Mandant nur gegen den Rechtsanwalt außergerichtlich oder gerichtlich vorgehen.

Folge aus meiner Sicht: Wenn Mandanten aus finanziellen Gründen einen neuen Anwalt nicht bezahlen können und auch nicht eine Rechtsschutzversicherung abschließen konnten, müssen sie auf die gerichtliche Überprüfung ihrer Entschädigungsforderung verzichten. Hat das bei den Bemühungen um eine "Prämienstabilität” auch eine Rolle gespielt?

Nach Artikel 3 Grundgesetz sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich. Muss dies auch der Gesetzgeber beachten? Ist die überdeutliche Benachteiligung der Mandanten verfassungsgemäß?
Werden Die Grünen beantragen, dass sich der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages damit beschäftigt?

Bei der von Ihnen erwähnten Schlichtungsstelle gibt es einen
Höchstbetrag: 15.000 Euro.

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth

Portrait von Nicole Maisch
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Reth,

als das von Ihnen angesprochene Thema 2007 im Zuge der Reform des Versicherungsvertragsrechtes im Deutschen Bundestag debattiert wurde, haben wir Grüne uns für einen Direktanspruch gegen Pflichtversicherungen, zu denen auch die Berufshaftpflichtversicherung von RechtsanwältInnen gehört, ausgesprochen, s. Protokoll der Deutschen Bundestags, 16. WP, 108. Sitzung 5.7.2007, S. 11170 ( http://dipbt.bundestag.de/doc/btp/16/16108.pdf ).

Mit freundlichen Grüßen

Nicole Maisch