Frage an Nicole Maisch von martin s. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
sehr geehrte frau maisch,
ich bin seit 11 jahren (seit 1994) selbständig mit einer handvoll angestellten. von anfang an wurden alle steuerangelegenheiten von meinem steuerberater ausgeführt, der außerdem informationen für kleinunternehmen zusammengestellt hat, was sich im steuerrecht ändert. in den ersten jahren meiner selbständigkeit war das ein beidseitig bedrucktes DinA4-blatt mit ca. 20 punkten, welches zum jahresende über die anstehenden änderungen informierte. seit bestehen der rot-grünen bundesregierung haben sich diese mitteilungen vervielfacht. inwischen erhalte ich diese mitteilungen nicht mehr einmal im jahr, sondern monatlich und es ist nicht mehr 1 DinA4-blatt sondern 3.
also ca. ver-36fachung !!! das schreit zum himmel und macht die kleinunternehmen kaputt.
wann (oder ob überhaupt) und wie wollen sie das ändern?
mfg m. schmidt
Sehr geehrter Martin Schmidt,
danke für Ihre Anfrage zum Thema Steuerrecht.
Sicherlich haben Sie Recht, wenn Sie das Übermaß an Bürokratie kritisieren, mit dem gerade Kleinunternehmer in Deutschland immer noch zu kämpfen haben. In diesem Bereich müssen wir als PolitikerInnen noch viel tun, damit mittelständische Unternehmer nicht unter einer Flut von Verordnungen ersticken. Das betrifft beileibe nicht nur das Steuerrecht. Allerdings teile ich Ihre Einschätzung, seit Bestehen der rot-günen Bundesregierung sei alles schlimmer geworden, nicht. Mit der 2003 gestarteten Initiative „pro Mittelstand“ hat die rot-grüne Bundesregierung einen wichtigen Schritt unternommen, um mittelständischen UnternehmerInnen das Leben zu erleichtern. Auch im Bereich des Steuerrechts. Die vielen Änderungen, von denen Sie in Ihrer Anfrage sprechen, sind häufig auch zu Gunsten der Unternehmerinnen und Unternehmer. So etwa:
- die Umsatzsteuergrenze wurde auf 17.500 Euro angehoben
- die Buchführungsgrenzen wurden von 260 Tsd. auf 350 Tsd. (für den Umsatz) bzw. von 25 Tsd. auf 30 Tsd. (für den Gewinn) erhöht
- über 80% der mittleren und kleineren Unternehmen sind als Personengesellschaften organisiert und profitieren somit unmittelbar von der Senkung der Einkommenssteuersätze
- gerade kleiner Unternehmen profitieren von der Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommenssteuer
Für die nächsten Jahre haben sich die Grünen zur Entlastung der Unternehmen folgendes vorgenommen.
- Senkung der Lohnnebenkosten im unteren Einkommensbereich
- Weiterer Abbau von Kammerzwängen
- Modernisierung des Gesellschaftsrechts
- Bürokratieabbau in der Verwaltung
Mehr zum grünen Wahlprogramm und zu mir finden Sie auf meiner Homepage: www.nicolemaisch.de Schauen Sie doch mal vorbei.
Es grüßt Sie herzlich
Nicole Maisch