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Nicole Maisch
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Frage von Birgit J. •

Frage an Nicole Maisch von Birgit J. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrte Frau Maisch,

vielen Dank für Ihre Antwort.
Sie schreiben:"Mit den jetzt beschlossenen Gesetzen und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das wir durch unsere Klage erreicht haben, ist klargestellt, dass jedes Mal frühzeitig der Bundestag unterrichtet und eingebunden werden muss und dieser zweimal zustimmen muss, bevor einem Land Finanzhilfe durch den ESM gewährt wird - einmal, bevor der Gouverneursrat überhaupt darüber entscheidet, ob diesem Mitgliedsstaat grundsätzlich finanzielle Unterstützung zu gewähren ist, und ein weiteres Mal, wenn der Gouverneursrat dies entschieden hat und konkrete Bedingungen und Auflagen abgestimmt werden müssen."

Ich finde hierzu zwei Urteile des Bundesverfassungsgerichts. Einmal vom 30.11.2011 und einmal vom 19.06.2012. In beiden Urteilen geht es darum, dass der Bundestag bei den Vertragsverhandlungen unterrichtet und eingebunden sein muss. Ich kann hieraus nicht lesen, dass dies auch für künftige Entscheidungen des Gouverneursrates gilt. Ich gehe auch davon aus, dass bei einer Beteiligung des Bundestages, wie Sie es beschreiben, es nicht so viele Klagen gegeben hätte,

Für diese Klagen (von z.B Herta Däubler-Gmelin, Peter Gauweiler....) liegt noch kein Urteil vor.
Viele Bürger sind sehr besorgt über die aktuellen politischen Entscheidungen. Wenn es so ist, wie Sie schreiben und eine Beteiligung des deutschen Bundestag sicher gestellt ist, hätte ich nur noch eine Frage. Welche gesetzlichen Grundlagen sollen verhindern, dass wir im Worstcase fast keinen Spielraum für nationale Projekte haben, weil wir durch unsere ESM Verpflichtungen kaum noch eigenes Budget haben?

Vielen Dank schon mal im voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Birgit Jacob

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Jacob,

die Anteile der Mitgliedsstaaten am Kapital des ESM entsprechen grundsätzlich dem jeweiligen Anteil am Kapital der EZB. Somit beläuft sich der derzeitige Anteil Deutschlands am eingezahlten Eigenkapital des ESM auf ca. 22 Milliarden Euro und am abrufbaren Kapital auf ca. 168 Milliarden Euro. Insgesamt können Kredite in Höhe von 500 Mrd. Euro gewährt werden. Die maximale Gewährleistungshöhe ist somit fixiert. Auch die Summe des deutschen Anteils am ESM ist begrenzt und kann nicht überschritten werden, über sie entscheidet der Deutsche Bundestag. Das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hat klargestellt, dass der Bundestag bei jeder weiteren Entscheidung frühzeitig mit eingebunden werden und sein Votum abgeben muss.
Sollte der ESM tatsächlich einen Verlust erleiden, würde ihn Deutschland zu 27,15 Prozent tragen müssen. Aufgrund des vorrangigen Gläubigerstatus des ESM ist dieses Risiko aber begrenzt.

Das ist eine gewaltige Summe. Auch im Vergleich zu unserem deutschen Bundeshaushalt. Der Entwurf des Bundeshaushalts 2013 sieht Ausgaben in Höhe von 302,2 Milliarden Euro vor.

Sie schreiben: "Welche gesetzlichen Grundlagen sollen verhindern, dass wir im Worstcase fast keinen Spielraum für nationale Projekte haben, weil wir durch unsere ESM Verpflichtungen kaum noch eigenes Budget haben?"

Eine gesetzliche Absicherung gegen das Verlustrisiko gibt es natürlich nicht und natürlich wäre es schlimm für den deutschen Staatshaushalt, wenn wir unsere ESM Anteile abschreiben müssten, aber ein Zusammenbruch des Euro mit den daraus mit Sicherheit folgenden wirtschaftlichen Einbrüchen (Massenarbeitslosigkeit, Steuerausfälle,...) wäre definitiv nicht besser. Über die politischen Folgen möchte ich an dieser Stelle gar nicht sprechen.

Sehr geehrte Frau Jakob, ich kann ihre Angst sehr gut verstehen! Aber Angst ist in der gegenwärtigen Situation ein schlechter Ratgeber.

Mehr Informationen finden Sie unter
http://www.gruene-bundestag.de/themen/euro.html

mit freundlichen Grüßen

Nicole Maisch