Frage an Nicole Maisch von Tomas W. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Maisch,
wie aus verschiedenen Medien zu entnehmen war, hat der Bundestag letzte Woche ein neues Meldegesetz verabschiedet. Darin ist angeblich in § 44 die Möglichkeit enthalten, dass Firmen der Privatwirtschaft Auskunft über gespeichterte Daten enthalten können. Eine Zustimmung des Bürgers ist hierzu nicht notwendig.
Weiterhin können Privatfirmen schon vorhandene Bestandsdaten abgleichen. Das Meldeamt gibt den Firmen Auskunft über die neue Adresse, gegebenenfalls frühere Namen, Geburtsdatum und Geburtsort, Einzugs- und Auszugsdatum.
Ein Widerspruch zur Datenübermittlung greift hier nicht.
Mich würde interessieren:
- Warum wurde entgegen dem Ursprungsentwurf (der eine konkrete Zustimmung zur Datenübermittlung vorsah) die Opt-Out-Variante gewählt, wo der Bürger konkret die Übermittlung untersagen muss?
- Wie kann ich die Weitergabe meiner Daten auch zum "Bestandsdaten-Abgleich" widersprechen, oder ist dies im verabschiedeten Gesetz nicht vorgesehen?
- Wie beurteilen Sie diesen Gesamtumstand als verbrauchspolitische Sprecherin aus Sicht des Datenschutzes?
- Wie haben Sie sich bei der Abstimmung verhalten (sofern Sie das mitteilen möchten) und warum?
- Die Meldeämter dürfen für die Auskunft Gebühren erheben. Wie hoch sind diese oder unterscheiden sich diese von Bundesland zu Bundesland?
Vielen Dank für Ihre Beantwortung.
Mit freundlichen Grüßen
Tomas Wissel
Sehr geehrter Herr Wissel,
Sie haben leider Recht mit ihren Aussagen zum Meldegesetz. Der Gesetzentwurf, der am Donnerstag, den 28. Juni beschlossen wurde, sieht in der Tat vor, dass Meldedaten an Private Unternehmen weitergegeben werden können, wenn der betroffene Bürger nicht widerspricht.
Ich bin sehr erfreut darüber, dass das Sommerloch in diesem Jahr politisch zu etwas gut ist und die Koalition sich offensichtlich für ihr eigenes Gesetz schämt. Die angekündigten Verbesserungen kann ich nur begrüßen und bin sehr gespannt, was im Herbst von den schwarz-gelben Bekenntnissen pro Datenschutz noch übrig sein wird.
Ich halte die jetzt beschlossene Regelung für ein absolutes Unding und bin wie meine Fraktion (und alle anderen Oppositionsfraktionen) dagegen. So haben wir auch abgestimmt. Die Grüne Position können Sie in der protokollierten Rede meines Kollegen W. Wieland detailliert nachlesen, der sich ganz klar, gegen die kurzfristigen Änderungen ausgesprochen hat:
http://www.gruene-bundestag.de/parlament/bundestagsreden/2012/juni/entwurf-eines-gesetzes-zur-fortentwicklung-des-meldewesens.html .
Wie Sie den Medien entnommen haben, war die Abstimmung im Bundestag eine sehr kurze Angelegenheit. Das ist oft so, wenn die Reden nur zu Protokoll gehen. Es ist auch in der Regel so, dass nicht alle Abgeordneten immer gleichzeitig im Plenum anwesend sind, sondern die jeweiligen Fachpolitiker. Die Entscheidungen und Änderungen an Gesetzen werden fast immer im Vorfeld der Debatte und der Beschlussfassung im Plenum getroffen. Nämlich in den jeweiligen Ausschüssen - in diesem Fall im Innenausschuss einen Tag vor der Abstimmung. Hier hat die Koalition noch in letzter Minute den entsprechenden Änderungsantrag eingebracht und gegen die Opposition durchgeboxt.
Ich bin aber optimistisch, dass es uns gemeinsam mit der SPD im Bundesrat gelingen wird, das Meldegesetz aufzuhalten und zu verbessern.
Die Gebühren in den einzelnen Meldeämtern liegen nach meinem Wissen bislang zwischen 5 und 15 Euro.
Mit freundlichen Grüßen
Nicole Maisch