Frage an Nicole Maisch von Ralf B. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Maisch,
da eine kritische Nachfrage zu Ihrer Presseerklärung „Abzocke auf den Finanzmärkten stoppen“ durch Ihre Mitarbeiterin nicht beantwortet werden konnte, stelle ich Ihnen die unbeantworteten bzw. noch nicht gestellten Fragen. Generell geht es mir um die Berechnung der Bruttomarge von 5%.
1. Warum wählen Sie als Referenzzins des Hauptfinanzierungssatz der EZB?
2. Ist die Obergrenze des Kundenzinses ein Nominal- oder ein Effektivzins?
3. Fragen zur Ermittlung der Obergrenze von 5% bei Inanspruchnahme innerhalb des Limits:
a. Kostenparameter „Risikoprämie für erwartete Verluste“:
Welche PD legen Sie bei Ihrer Berechnung zu Grunde?
Welche LGD legen Sie bei Ihrer Berechnung zu Grunde?
b. Kostenparameter „EK-Verzinsung/ Risikoprämie für unerwartete Verluste“:
Welches Konfidenzniveau für unerwartete Verluste legen sie für die Berechnung der
Eigenkapitalverzinsung zu Grunde?
Welche Eigenkapitelverzinsung (in % p.a.) legen Sie Ihrer Berechnung zu Grunde?
c. Kostenparameter „Kostenmarge (Standardkosten)
Welche Teilprozesse fließen in die Berechnung der Kostenmarge ein?
4. Wie berücksichtigen Sie in Ihrer Kalkulation die Kosten der Banken für die Gewährung einer Kreditlinie bei Nicht-Inanspruchnahme durch den Kunden?
5. Welches Konzept haben Sie Ihrer Berechnung zu Grunde gelegt (Ablauffiktion/ gleitender Durchschnitt)?
6. Zudem bitte ich Sie noch um eine Stellungnahme zu dem Fall, dass eine Bank nach Ihrer Kalkulation eine negative Marge (nach Risiko- und Standardkosten) ausweist. Ich hoffe, dass ich nach der Beantwortung Ihrerseits Ihre Obergrenze von 5% nachvollziehen kann.
Mich interessiert zudem, auf welchem Wege Sie sich Ihre Kenntnisse in Banksteuerung und Bankproduktkalkulation erworben haben, denn auf Grund Ihrer Vita kann ich diese nicht erkennen.
Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung der gestellten Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Bauer
Sehr geehrter Herr Bauer,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Überziehungszinsen.
Im Anhang finden Sie unseren grünen Antrag "Verbraucherinnen und Verbraucher vor überhöhten Überziehungszinsen schützen" mit den Argumenten für die Einführung einer gesetzlichen Regelung für einen Referenzzinssatz für Dispo- und Überziehungszinssätze sowie einer gesetzlichen Obergrenze für Zinssätze bei eingeräumten Dispositions- und geduldeten Überziehungskrediten.
Freundliche Grüße
Nicole Maisch