Frage an Nicole Maisch von Klaus R. bezüglich Gesundheit
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Organspende europaweit einheitlich geregelt wird?
Sehr geehrter Herr Raabe,
in Europa gibt es unterschiedliche Regelungen hinsichtlich der Einverständniserklärung potenzieller OrganspenderInnen. So gilt bei uns in Deutschland die sogenannte "erweiterte Zustimmungslösung". Organe dürfen einem Toten nur dann zum Zwecke der Transplantation entnommen werden, wenn dieser zu Lebzeiten sein Einverständnis erklärt hat. Hat er sich hierzu nicht geäußert, liegt die Entscheidung bei seinen nächsten Angehörigen. Dagegen gilt zum Beispiel in Spanien die Widerspruchslösung. Dort ist die Organentnahme schon dann möglich, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten nichts anderes festgelegt hat. Wir Grünen halten die hiesige Regelung für richtig. Das Selbstbestimmungsrecht von Menschen erstreckt sich auch auf die Frage, was mit ihrem toten Körper passiert. Darüber hinaus bezweifeln wir, dass - wie verschiedentlich behauptet - die Widerspruchslösung per se zu mehr Organspenden führt. Weitaus wichtiger ist nach unserer Auffassung die enge Zusammenarbeit zwischen Transplantationszentren und Krankenhäusern. Wenn alle Krankenhäuser ihrer gesetzlichen Mitteilungspflicht nachkommen würden, könnte die Zahl der Organspender erheblich gesteigert werden. 2003 engagierten sich beispielsweise nur etwa 40 Prozent der bundesweit ca. 1400 Krankenhäuser mit Intensivstationen für die Gemeinschaftsaufgabe Organspende. Vor allem in Kliniken der Grund- und Regelversorgung herrscht hierbei Nachholbedarf. Das es auch anders geht, zeigt das Beispiel Mecklenburg-Vorpommern. Hier gibt es mehr postmortale Organspender als in Österreich, Frankreich oder Portugal, wo jeweils die Widerspruchsregelung gilt. Da die genannten Länder aber nicht bereit sein werden, ihre bestehende Regelung zu verändern, halten wir hier eine europaweite Regelung in absehbarer Zeit für nicht möglich. Anders sieht es bei den Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Transplantation menschlicher Organe aus. Hierzu hat die EU-Kommission Ende 2008 einen Vorschlag für eine Richtlinie vorgelegt. In dem gibt es im Detail zwar Änderungsbedarf. Grundsätzlich sollte aber eine Harmonisierung der Standards möglich sein.
Ich persönlich habe übrigens eine Vereinbarung, dass meine Organe nach meinem Tod gespendet werden dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Nicole Maisch