Wann wird es eine gesetzliche Regelung geben, das Journalismus als eigenständigen gemeinnützigen Zweck in die Abgabenordnung (AO) aufnimmt?
Gerade in diesen Zeiten, wo so viele Fake News und rechte Hetze kursieren, ist es wichtig, daß insbesondere aufklärender Journalismus als gemeinnützig anerkannt wird, denn dieser trägt dazu bei, unsere Demokratie zu stärken.
Ihre Frage ist berechtigt. Die Ampelkoalition hatte eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechtes in ihren Koalitionsvertrag aufgenommen und dabei insbesondere angekündigt, "Rechtssicherheit für gemeinnützigen Journalismus" zu schaffen. Dem sind bisher keine Taten gefolgt. Auch in dem vorliegenden Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2024 findet sich immer noch keine entsprechende Regelung, entgegen vergangener Ankündigungen (so erklärte die Bundesregierung noch im Dezember 2023 auf unsere Anfrage, man erarbeite "ein Gemeinnützigkeitspaket, das im kommenden Jahressteuergesetz verankert werden soll", und Gegenstand sei "auch die im Koalitionsvertrag angesprochene Rechtssicherheit für den gemeinnützigen Journalismus" - siehe https://dserver.bundestag.de/btd/20/097/2009718.pdf, Antwort auf Frage 19).
Aus unserer Sicht würde die Anerkennung gemeinnütziger journalistischer Tätigkeit eine Lücke im Gemeinnützigkeitsrecht schließen und könnte zumindest teilweise dazu beitragen, publizistische Defizite auszugleichen. Wir haben daher vor kurzem einen Antrag in den Bundestag eingebracht, der neben anderen Forderungen zum Gemeinnützigkeitsrecht auch die Erweiterung des Katalogs der Abgabenordnung um die Förderung gemeinnützigen Journalismus beinhaltet (siehe https://dserver.bundestag.de/btd/20/130/2013079.pdf).