Nicole Gohlke
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DIE LINKE
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Frage von Michael S. •

Frage an Nicole Gohlke von Michael S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Gohlke,

bis zum Jahresende muss es eine Neuregelung für die ARGEn geben. Die jetzige Regelung, kommunale und Bundesleistungen aus einer Hand, hat sich für die Hilfesuchenden positiv und alltagstauglich entwickelt. Die Mitarbeiter von der Kommune und von der Bundesanstalt haben sich gut eingearbeitet und lösen die vilen Problemfälle nunmehr einvernehmlich und zügig. Nun stehen verschiedene Modelle der "neuen ARGEn" im Raum. Grundgesetzänderung, München als Optionskommune und die getrennte Bearbeitung der Anträge. Welche Entwicklung werden Sie unterstützen und welche Entwicklung wird zu erwarten sein.
Danke im Voraus für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

MIchael Sturm

Nicole Gohlke
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Sturm,

zunächst das Wichtigste: Erwerbslose müssen erstens das Recht auf eine wirklich bedarfsdeckende Grundsicherung bekommen und zweitens muss die Lohndrückerei durch Hartz IV beendet werden. Dafür muss der Zwang fallen, auch unzumutbare Arbeit anzunehmen, die entsprechenden Sanktionen müssen beseitigt werden.

Zur Frage der Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Bund: Ich teile Ihre Einschätzung, dass die Regelleistungen des Bundes und die Leistungen zur Unterkunft der Kommunen aus einer Hand angeboten werden sollen. Die Ausweitung von Optionskommunen lehne ich ab: Arbeitslosigkeit und Arbeitsförderung sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, für die der Bund verantwortlich ist. Der Bund muss die Rechtmäßigkeit und Angemessenheit der Umsetzung kontrollieren. Eine Kommunalisierung gefährdet eine einheitliche Rechtsanwendung und die Herstellung einheitlicher Lebensverhältnisse. Die Evaluation der Optionskommunen hat außerdem ergeben, dass diese insgesamt deutlich weniger in der Lage sind, Leistungsberechtigte in bedarfsdeckende Beschäftigung zu vermitteln und aus dem Hilfebezug herauszuführen.

Bundesregierung und SPD haben sich zwischenzeitlich auf eine Grundgesetzänderung verständigt. Diese beinhaltet die Festschreibung einer gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung im SGB II als Regelfall und die Einrichtung von zusätzlichen Optionskommunen „auf ihren Antrag und mit Zustimmung der obersten Landesbehörde“ . Bis zu 110 Optionskommunen sollen gebildet werden können – eine deutliche Ausweitung gegenüber dem Status quo von 69 Optionskommunen.

DIE LINKE will dagegen eine bundesweit einheitliche Vermittlung, Betreuung und Förderung aller Erwerbslosen. Dies setzt eine einheitliche Organisation voraus. Eine reformierte und demokratisierte Bundesagentur für Arbeit, die ihren sozialpolitischen Auftrag wieder wahrnimmt, muss dabei die Kommunen systematisch einbeziehen. Aus diesen Gründen habe ich gegen die Jobcenter-Reform gestimmt.

Mit freundlichen Grüßen

Nicole Gohlke

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