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Nicolas Zippelius
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Frage von Alfons G. •

Wie ist die 2G Regelung in den Geschäften wie Kleider- oder Schuhgeschäft zu rechtfertigen? In diesen Läden ist die Anzahl der Kunden dich x mal geringer als in Supermärkten wie Aldi, Lidl und Co.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr G.,

die 2G Regelungen im Einzelhandel sind in den Verordnungen der jeweiligen Bundesländer geregelt. In jüngster Zeit hat es bereits mehrere Urteile gegeben, die die betreffenden Regelungen in den Landesverordnungen für rechtswidrig erklärt haben. So auch in Baden-Württemberg.

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.baden-wuerttemberg-gericht-kippt-2g-regel-fuer-einzelhandel.abfdf1a4-5578-4caf-bc94-c0f298a88d4e.html

Die unterschiedliche Behandlung von z.B. Kleider- und Schuhgeschäften im Vergleich zu Supermärkten liegt darin, dass Supermärkte als Geschäfte des täglichen Bedarfs weniger strengen Regulierungen unterliegen. In wieweit die entsprechenden Verordnungen angepasst werden, obliegt aber der jeweiligen Landesregierung.

Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Ihr

Nicolas Zippelius

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