Guten Tag Herr Weinmann, wann endet die 3G-Regelung am Arbeitsplatz in BW, wann in Gesamt-Deutschland?
Hallo Frau B.,
die 3G-Regelung am Arbeitsplatz wird durch den Bundesgesetzgeber über das Infektionsschutzgesetz einheitlich für die ganze Bundesrepublik geregelt. Eine Abweichung von dieser Regel durch die Länder ist nicht vorgesehen. Allerdings erfordert es bei weiter sinkenden Inzidenzen einer regelmäßigen Prüfung, ob eine jede freiheitsbeschränkende Maßnahme noch dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt. Aktuell ist vorgesehen, diese Regelung, wie im Übrigen eine Vielzahl an weiterer freiheitsbeschränkenden Maßnahmen, mit dem 20. März 2022 auslaufen zu lassen. Grundlegend wäre bezüglich der 3G-Regelung am Arbeitsplatz eine Verlängerung um maximal drei Monate möglich, allerdings halte ich dies angesichts des gegenwärtigen Infektionsgeschehens weder für angezeigt noch für verhältnismäßig.