Frage an Nico Weinmann von Reinhard R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Halten Sie es für notwendig innerhalb der Justiz die Arbeit
von Richtern und Staatsanwälten transparenter und vertrauensbildender
für die Öffentlichkeit zu machen?
Sehen Sie, insbesondere in Heilbronn, Defizite und Änderungsbedarf?
Können Sie konkrete Vorschläge für Verbesserungen formulieren, sollten Sie es für notwendig erachten, oder wenn nicht eine Stellungnahme dazu abgeben?
Guten Tag, Herr R.,
der Grundsatz der Öffentlichkeit ist ein wesentliches Merkmal der Strafprozessordnung und soll größtmögliche Transparenz bei der Urteilsfindung herstellen. Gerade auch die höchstrichterliche Rechtsprechung zum sogenannten "Deal", also der Verfahrensabsprache, hat hier dazu beigetragen, dass nicht im "stillen Kämmerchen", sondern im Gerichtssaal die Schuldfrage offen geklärt wird.
Im Vorfeld eines Gerichtsverfahrens, also dem Ermittlungsverfahren, ist es oftmals nicht einfach, zwischen öffentlichem Interesse einerseits und dem berechtigten Persönlichkeitsschutz andererseits sorgfältig abzuwägen. Hier wäre es sicherlich im Einzelfall wünschenswert, die weiteren Ermittlungen abzuwarten bevor eine entsprechende Pressemitteilung erlassen wird. Neben der Staatsanwaltschaft, die sich frühzeitig an die Öffentlichkeit wendet, stehen hier aber auch die Medien in der Verantwortung im Rahmen der Berichterstattung die Unschuldsvermutung hinreichend zu berücksichtigen.
Eine größere Transparenz erscheint bei den Einstellungen nach § 153a StPO angezeigt bezüglich der Geldauflage zu Gunsten in der Regel einer gemeinnützigen Einrichtung. Hier wäre eine statistische Erhebung, welchem Verein welche Beträge zukommen, sicherlich sinnvoll.
Ich hoffe, Ihre Frage in der angemessenen Kürze beantwortet zu haben. Für Rückfragen stehe ich gleichwohl gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Nico Weinmann