wie können Sie eine Impfpflicht mit dem Artikel 1 des Grundgesetzes vereinbaren?
Sehr geehrte Frau Baradari,
wie können Sie eine Impfpflicht mit dem Artikel 1 des Grundgesetzes vereinbaren? Eine Impfung ist ein medizinischer Eingriff in das Immunsystem. Dazu bedarf es der zwanglosen und freiwilligen Einwilligung des Patienten. Eine Impfpflicht widerspricht dem Freiwilligkeit und es entstehen Zwänge. Natürlich hofft man mit einer Impfpflicht Pandemien zu verhindern, jedoch kann und darf das Individualrecht nicht ausgehelbelt werden. Ganz zu Schweigen von den Vertrauensverlusten in die Ärzte, die ja die Patienten zwangsbehandeln müssen. Von dem Problemen mit dem Nürnberger Kodex ganz zu schweigen.
Ich würde mich über eine Rückmeldung mit Ihrer Meinung dazu freuen und hoffe inständig, daß Sie sich gegen eine Impfpflicht entscheiden werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jens R.
Sehr geehrter Herr Dr. R.,
vielen Dank für Ihre Nachricht, in der Sie sich u.a. auf Artikel 1 des Grundgesetzes beziehen.
Genau wegen des Artikels 1 des Grundgesetzes gebietet doch die Achtung der Würde eines jeden Menschen die Notwendigkeit zu einer gelebten Solidarität im gesellschaftlichen Miteinander. Es sollte immer berücksichtigt werden, dass die eigene Freiheit dort endet, wo die Freiheit des anderen beginnt. Dies gilt umso mehr in einer pandemischen Lage historischen Ausmaßes.
Ihren Hinweis auf den Nürnberger Kodex finde ich in diesem Zusammenhang sehr geschmacklos und ausgesprochen unpassend.
Mit freundlichen Grüßen
Nezahat Baradari MdB