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Nezahat Baradari
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Sehr geehrte Frau F., 

vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne grundsätzlich beantworten darf - auch vor meinem fachlichen Hintergrund als Ärztin: Eine Impfung gegen eine Krankheit, etwa gegen COVID-19, schützt grundsätzlich vor einem möglichen schweren Verlauf der Krankheit und eine geimpfte Person ist besser gegen eine Krankheit geschützt als eine ungeimpfte Person: Dies können Sie bspw. dem Wochenbericht des RKI vom 23.12.2021 entnehmen auf Seite 25.

Gerade Personen im Gesundheitssektor bzw. Einrichtungen der Behindertenhilfe haben mit vulnerablen Gruppen zu tun. Ihre Dienstpflicht ist, diese gesundheitlich und pflegerisch nach bestem Wissen und Gewissen zu behandeln und sie vor Ansteckung von Krankheiten zu schützen. Dies schließt auch ein, dass sie kein Recht darauf haben, wissentlich und/oder willentlich ein Pandemievirus einem Patienten, Klienten und Menschen mit Behinderungen zu übertragen, in dem sie sich nicht impfen lassen. Diese Regelung ist übrigens nicht neu und gilt bereits schon für z.B. die Masernimpfung. 

Mit freundlichen Grüßen

Nezahat Baradari, MdB

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