Sehr geehrte Frau Baradari, was tut die Regierung, und der Berliner Senat, um Betroffenen, die an einer cannabis-induzierten Psychose erkranken, tatsächliche Behandlung zu ermöglichen?
Es ist hinreichend belegt, dass Cannabis Psychosen auslösen kann. Vor allem, aber nicht nur, bei jungen Menschen. Ein Teil der Betroffenen entwickelt krankheitsbedingt Anosognosie (fehlende Krankheitseinsicht) und gilt mit der Doppeldiagnose Sucht und psychische Erkrankung immer noch als Systemsprenger. Hilfen werden von Seiten der Behörden nicht angeboten, gerade dann nicht, wenn Betroffene nicht in der Lage sind, die auf Freiwilligkeit ausgerichteten Hilfen anzunehmen. Obwohl schwer psychisch krank, bleiben sie folglich unbehandelt, verlieren Familie, Job und oft genug auch ihre Wohnung. Die psychiatrische Infrastruktur ist schon jetzt nicht in der Lage, diese Betroffenen bedarfsgerecht zu versorgen. Warum soll hier eine fragwürdige Legalisierung per CanG durchgeboxt werden, wenn Sie schon jetzt nicht in der Lage sind, den Personenkreis, der zwangsläufig an einer Psychose erkranken wird, so zu versorgen, wie das PsychKG es vorschreibt? Betroffene haben ein Recht auf Behandlung.
Sehr geehrte Frau S.,
herzlichen Dank für Ihre Frage, die ich gerne beantworten möchte.
Bekanntermaßen stehe ich aufgrund des Mangels an Präventions- und Schutzkonzepten der aktuell geplanten Cannabisgesetzgebung kritisch gegenüber. Nicht ausreichende Therapieplätze sind ein weiterer Grund.
Als Ampel-Koalition setzen wir uns aber auch unabhängig davon für Verbesserungen in der Psychotherapie ein. Die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung hat in ihrer achten Stellungnahme vom 29.09.2023 Empfehlungen für eine Reform der stationären Psychiatrie, Psychosomatik und Kinderund Jugendpsychiatrie ausgesprochen. Auf dieser Basis wird das Bundesgesundheitsministerium noch in dieser Legislaturperiode einen Gesetzesentwurf erarbeiten.
Im Rahmen des Versorgungsgesetzes II (Arbeitstitel) sind zudem Verbesserungen für die ambulante psychotherapeutische Versorgung geplant. Da der Zeitrahmen für diese Gesetzgebung allerdings bisher unklar ist, drängen wir als Fraktion auf akute Maßnahmen, um die drängendsten Probleme in Angriff zu nehmen. Ich hoffe, dass diesbezüglich in den kommenden Wochen Pläne vorgelegt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Nezahat Baradari, MdB