Sehr geehrte Fr Baradani, Millionen Menschen warten darauf, nicht mehr für bloßen Cannabisbesitz kriminalisiert zu werden. Wie schützt die Kriminalis. <25 jährige, wenn es C. auf jedem Schulhof gibt?
Von einer Legalisierung hat sich Ihre Partei ungeachtet des Koalitionsvertrages längst verabschiedet. Fachgeschäfte mit einer flächendeckenden Verfügbarkeit von Konsumcannabis sind nicht mehr geplant. Im Raum steht nur noch eine Teil-Entkriminalisierung, auf die sich alle 3 Koalitionspartner im Dezember 23 per Pressemitteilung einigten. Die Abgabe von Cannabis an Minderjährige wird dem Gesetz nach sogar deutlich verschärft, wodurch dem Jugendschutz Rechnung getragen wird.
Warum gehen Sie davon aus, dass unter 25 Jährige durch das Gesetz besonders gefährdet werden? Schon heute können sich Kinder & Jugendliche auf dem Schulhof mit Cannabis versorgen. Jedes Gramm, das Erwachsene künftig nicht mehr vom Dealer beziehen werden, schadet der organisierten Kriminalität. Eine Konzentration des Schwarzmarktes auf Kinder & Jugendliche ist nicht zu erwarten, schließlich verfügen die nur über etwas Taschengeld & Alkohol wird in der Schule ebenfalls nicht gedealt. Das Verbot schadet allen Menschen.
Sehr geehrter Herr L.,
junge Erwachsene unter 25 Jahren sind aufgrund der noch nicht vollständig entwickelten Hirnstrukturen objektiv am stärksten durch den Cannabiskonsum gefährdet.
Jeder noch so geringe Anstieg des Konsums ist vor diesem Hintergrund als problematisch zu bewerten. Dass sich Kinder und Jugendliche auf dem Schulhof mit Cannabis versorgen können, wie Sie schreiben, kann kein Argument sein. Es muss alles getan werden, um Kinder und Jugendliche vor dem Konsum zu schützen. Dazu gehören Präventions- und Therapieangebote, aber auch endlich eine bessere Schulpolitik mit mehr Schulsozialarbeitern, Schulpsychologen und Beratungslehrern sowie Jugendämtern. Ziel muss es sein, den Konsum einzudämmen! Ich persönlich wünsche mir daher zunächst bessere Präventions- und Schutzkonzepte im Gesetzesentwurf und sogar ein Abgabeverbot an Personen unter 25 Jahren. Ohne entsprechende Änderungen kann ich als Kinder- und Jugendärztin diesem Gesetz nicht zustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Nezahat Baradari, MdB