Hallo Frau Baradari, haben sie in dieser Legislaturperiode vor, sich für die Anhebung oder Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze bei der gesetz. Krankenkasse einzusetzen, um diese zu stärken?
Erläuterungen zu dem Sinn hinter der Beitragsbemessungsgrenze würden mich auch interessieren
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie sprechen einen wichtigen Punkt an, denn die finanzielle Lage der Sozialversicherungen in Deutschland ist in der Tat nicht leicht. Deshalb müssen wir in den kommenden Monaten die Weichen dafür stellen, gerade die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung fit für die Zukunft zu machen. Dabei sollte es zu keinen Leistungskürzungen im Rahmen von Sparmaßnahmen kommen, sondern über eine nachhaltige Stabilisierung der Einnahmeseite nachgedacht werden. Dieses komplexe Unterfangen ist weder trivial noch unkompliziert.
Auf den Sinn der Beitragsbemessungsgrenze gehe ich hier nur kurz ein: Die Finanzierung etwa der gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland geschieht über Beiträge, die verfassungsrechtlich dem Äquivalenzprinzip genügen müssen – u.a. dies unterscheidet sie etwa von Steuern. Das Äquivalenzprinzip bedeutet vereinfachend gesagt, dass es ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Zahlungen und Leistungen geben sollte; ist dies nicht gewährleistet, drohen verfassungsrechtliche Probleme. Allerdings ist die genaue Höhe einer ausgewogenen Beitragsbemessungsgrenze derzeit nicht rechtlich geregelt. Hier gilt es im politischen Aushandlungsprozess kluge Lösungen zu entwickeln, die den Anforderungen an eine nachhaltige, zukunftsorientierte Finanzierung u.a. der gesetzlichen Krankenversicherung gerecht wird.
Mit freundlichen Grüßen
Nezahat Baradari MdB