Alkoholkonsum schädigt das Gehirn in der Adoleszenz nachhaltig - befürworten Sie daher eine Änderung des JuSchG, um das Mindestalter für Alkoholkonsum von 14 auf 18, besser 21 Jahre zu erhöhen?
Sehr geehrte Frau Baradari,
wie in der Frage formuliert wird das Gehirn nachhaltig durch Alkoholkonsum in der Adoleszenz geschädigt. Dennoch ist der Ausschank bereits ab 14 Jahren in der Öffentlichkeit erlaubt, die Abgabe ab 16 Jahren.
Aufgrund der irreversiblen Hirnschädigungen und daraus resultierender Folgen wie Lernschwächen, Aggressivität, Gewaltbereitschaft und FAS-Kindern von jungen unwissenden Schwangeren, sollte Alkohol nicht weiter ab 14 Jahren ausgeschenkt bzw. 16 Jahren abgegeben werden. Stattdessen frühestens ab 18 Jahren, besser noch ab 21 Jahren. Auch sollten auf Alkoholika prominente Warnhinweise vor FAS verpflichtend sein, um Frauen und ungeborenes Leben vor ungewünschten Folgen zu schützen.
Sehen Sie das auch so? Wenn ja, wie lautet Ihre Forderung bezüglich Änderungen des JuSchG?
Vielen Dank für Auskunft und mit freundlichen Grüßen
Quelle Hirnschäden: Prof. Thomasius u.a. - https://www.aerzteblatt.de/archiv/64513/Rauschtrinken-im-Kindes-und-Jugendalter
Sehr geehrter Herr F.,
Vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne beantworten möchte.
Als Kinder- und Jugendärztin und Berichterstatterin für Kinder- und Jugendmedizin kenne ich die Gefahren des Alkoholkonsums bei jungen Erwachsenen und Jugendlichen. Die Abgabe von Alkohol ab 14 Jahren ist ein Anachronismus in der deutschen Gesetzgebung. Deshalb stehe ich Änderungen im JuSchG grundsätzlich sehr positiv gegenüber. Die genaue Ausgestaltung solcher Änderungen wäre im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens zu klären. Ein solches ist derzeit leider nicht absehbar, sollte aber auf jeden Fall in Angriff genommen werden, zumal die Zahl der jugendlichen Komasäufer leider nach wie vor einen Trend darstellt, der akut zu massiven gesundheitlichen Schäden und bei längerem Konsum zu chronischen Krankheitsbildern bzw. Alkoholismus mit all seinen Folgen führt.
Mit freundlichen Grüßen
Nezahat Baradari, MdB