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Nezahat Baradari
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Frage von Manfred G. •

Frage an Nezahat Baradari von Manfred G. bezüglich Recht

Eigentumswohnung gekauft, Wohnfläche fehlt, Käufer haftet. Warum haftet nicht der Verkäufer? Warum verweigert die Politik den Verbraucherschutz?

Sehr geehrte Frau Baradari,

diese Frage haben wir ihnen mit Mail vom 03.09.2020 nebst Anlagen vom Verbraucherschutzverband WOHNEN IM EIGENTUM, VermieterBrief, Immowelt u. a. gestellt.

Die fehlende oder falsche Wohnfläche ist nicht nur ein Ärgernis für Erwerber und Bewohner. Da die Fläche bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft in Tausendstel umgerechnet wird, sind damit auch Hausverwaltung und der Dienstleister betroffen, der die Berechnung gemäß Verordnung für Heizung (30% nach Fläche, 70% nach Verbrauch) und Wasserverbrauch übernimmt.

Daher heute nochmals zur Erinnerung, bitte setzen Sie sich in ihrer Fraktion für die Umsetzung in dieser Legislaturperiode ein, die dem Steuerzahler keinen Cent kostet! „Am Ende der Bauphase stellt ein Bausachverständiger für Käufer, Vermieter und Mieter die tatsächliche Nutzfläche fest. Bei Erwerb, Vermietung und Verwaltung ist ausschließlich die tatsächliche Nutzfläche zu Grunde zu legen.“

Wenn Wohnungen per Katalog „behindertengerecht“ und „barrierefrei“ laut Katalog und Notarvertrag mit beispielsweise 100 m² Wohnfläche angeboten und verkauft werden, der Sachverstände aber feststellt, dass das nicht stimmt und der Käufer dank deutscher Gesetzgebung sich damit abzufinden hat, weil es die Vertragsgestaltung zulässt. Rechtfertigt das noch die „in Deutschland garantierte Vertragsfreiheit“ oder wird der Kunde, sei er Bauherr, Erwerber oder Bewohner bewusst mit Duldung des Gesetzgebers „hinter das Licht geführt“? Bei der Umgehung von Steuern sagt man: rechtlich zulässig – moralisch verwerflich! Architekten und Baufirmen bleiben unbehelligt – Bauherrn, Erwerber und Bewohner bleiben mit finanziellem Dauerschaden unbeachtet.

Eigentlich sollte der Bürger doch seine eigenen „vier Wände“ aus Gründen der Alterssicherung erwerben. War das nicht auch der Wunsch ihrer Partei?

Für ihre Stellungnahme

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Güntsch,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch.de an mich persönlich am 11.10.2020.

Ihre E-Mailanfrage direkt an mein Abgeordnetenbüro in Berlin vom 03.09.2020 hatte ich bereits umgehend an den für Sie zuständigen Bundestagsabgeordneten Herrn Andreas Schwarz weitergeleitet.
Herr Schwarz hat Ihnen darauf auch bereits per Mail schon geantwortet. In dieser Sache vertrete ich dieselbe Meinung wie mein Kollege Herr Schwarz.

Für einzelne Bundestagsabgeordnete ist es unmöglich, alle Bürgeranfragen und Anliegen aus ganz Deutschland zu beantworten.
Daher erfolgt die Beantwortung durch die/den für ihre Region zuständigen Abgeordnete/n der SPD-Bundestagsfraktion.
Dieses sogenannte Wahlkreisprinzip hat sich bewährt, denn oftmals können dadurch spezielle regionale Begebenheiten mitberücksichtigt bzw. diese besser verstanden werden. Auch verhindern wir damit eine überbordende Bürokratie.

Daher bitte ich Sie um Verständnis, dass ich persönlich auch die von Ihnen gestellten Frage entsprechend weitergeleitet hatte. Sie haben ja auch bereits eine fundierte Antwort erhalten, damit ist für mich diese Angelegenheit erledigt.

Mit freundlichen Grüßen
Nezahat Baradari MdB

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