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Nezahat Baradari
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Frage von Christina S. •

Frage an Nezahat Baradari von Christina S. bezüglich Umwelt

Sehr geehrte Frau Baradari,

wie halten Sie es mit der Mobilitätsprämie an Stelle der Abwrackprämie?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Steinhoff,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage vom 29. Mai 2020, auf welche ich Ihnen gerne antworten möchte.

Wir wissen: Mit der Natur kann man nicht verhandeln. Klimaschutz muss mit sozialem Zusammenhalt Hand in Hand gehen. Denn nur dann steht die Klimawende auf einem stabilen und tragfähigen Fundament.

Deutschland hat sich bei der Klimakonferenz in Paris dazu verpflichtet, bis 2030 die gesamten Emissionen und speziell im Verkehrssektor, deutlich zu senken. Laut Umweltbundesamt emittieren Pkws und Lkws heute im Durchschnitt weniger Treibhausgase und Luftschadstoffe als noch 1995. Die kilometerbezogenen bzw. spezifischen Emissionen des Treibhausgases Kohlendioxid sanken im Schnitt bei Pkws um 9 Prozent, bei Lkw um fast 33 Prozent. Jedoch sind die absoluten Kohlendioxid-Emissionen im Straßengüterverkehr heute um 22 Prozent höher als 1995. Der Grund dafür ist die erhebliche Zunahme des Verkehrs. Damit würden die Ziele aus dem Klimaschutzgesetz für das Jahr 2030 deutlich verfehlt werden. Mit Blick auf die Einhaltung der Pariser Klimaziele steht für mich außer Frage, dass wir den Verkehrssektor insgesamt dabei unterstützen müssen, die Treibhausgasemissionen deutlich zu senken.

Im Vorfeld der Verhandlungen zum Konjunktur- und Investitionspaket der Bundesregierung sind verschiedene Konzepte und Positionen veröffentlich worden, die sich teilweise erheblich unterscheiden. Diese trifft auch auf die von Ihnen erwähnte „Mobilitäts-“ und „Abwrackprämie“ zu. Erfreulicher Weise haben sich die Koalitionsspitzen bei den Verhandlungen zum Konjunktur- und Investitionspaket unter anderem auf die Förderung und Unterstützung von Zukunftstechnologien in der Mobilität verständigt. Ebenso nehmen wir den ÖPNV sowie die Bahn in Blick und sorgen dafür, dass dieser sein Angebot weiterhin im gewohnten Umfang aufrechterhalten kann.

Im Einzelnen wurden u. a. folgenden Punkte beschlossen:

Der Bund wird eine Bundesrahmenregelung erarbeiten, die es den Ländern erlauben soll, ÖPNV-Unternehmen zum Ausgleich der stark verringerten Fahrgeldeinnahmen Beihilfen zu gewähren. Dafür ist eine Notifizierung durch die EU-Kommission erforderlich. Ebenso wird der Bund die Länder im Jahr 2020 bei der Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) unterstützen, da durch die Corona-Pandemie die Fahrgeldeinnahmen stark verringert sind. Dies erfolgt durch die einmalige Erhöhung der Regionalisierungsmittel in Höhe von 2,5 Milliarden Euro in diesem Jahr.

Ebenfalls wird die Kfz-Steuer für Pkw stärker an CO2-Emissionen ausgerichtet, wovon eine spürbare Lenkungswirkung hin zu emissionsärmeren bzw. emissionsfreien Fahrzeugen ausgehen wird. Für Neuzulassungen wird die Bemessungsgrundlage zum 01.01.2021 daher hauptsächlich auf die CO2-Emissionen pro km bezogen und oberhalb 95g CO2/km in Stufen angehoben. Zudem wird die bereits geltende zehnjährige Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis zum 31.12.2025 gewährt und bis 31.12.2030 verlängert.

Durch die Umweltprämie wird bereits jetzt schon der Austausch der Kfz-Fahrzeugflotte durch klima- und umweltfreundlichere Elektrofahrzeuge gefördert. Im bestehenden System werden
nun die Prämien des Bundes als neue „Innovationsprämie“ verdoppelt. Die Prämie der Hersteller bleibt davon unberührt. Das bedeutet zum Beispiel, dass bis zu einem Nettolistenpreis des E-Fahrzeugs von bis zu 40.000 Euro die Förderung des Bundes von 3.000 auf 6.000 Euro steigt. Diese Maßnahme ist befristet bis 31.12.2021. Bei der Besteuerung von reinelektrischen Dienstwagen von 0,25% wird die Kaufpreisgrenze von 40.000 Euro auf 60.000 Euro erhöht.

Für Zukunftsinvestitionen der Fahrzeughersteller und der Zulieferindustrie wird für die Jahre 2020 und 2021 ein Bonus-Programm aufgelegt. Es dient der Förderung von Investitionen in neuen Technologien, Verfahren und Anlagen. Forschung und Entwicklung für transformationsrelevante Innovationen und neue regionale Innovationscluster vor allem der Zulieferindustrie werden in den Jahren 2020 und 2021 mit 1 Milliarde Euro gefördert. Der gesamte Finanzierungsbedarf beläuft sich dafür auf 2 Milliarden Euro.

Ebenso werden zusätzlich 2,5 Milliarden Euro in den Ausbau moderner und sicherer Ladesäulen-Infrastruktur, die Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität und die Batteriezellfertigung, unter anderem in weitere mögliche Standorte investiert. Der Ausbau der Ladeinfrastruktur als notwendige Voraussetzung zum Hochlauf der E-Mobilität wird beschleunigt.

Der Bund hat bereits im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 beschlossen, sich von 2020 bis 2030 jährlich mit 1 Mrd. Euro zusätzlichen Eigenkapitals an der Deutschen Bahn zu beteiligen. Dadurch wird die Deutsche Bahn in die Lage versetzt, zusätzliches Kapital in die Modernisierung, den Ausbau und die Elektrifizierung des Schienennetzes und das Bahnsystem zu investieren. Um dieses Ziel auch angesichts der Corona-bedingten Einnahmeausfälle weiter realisieren zu können, wird der Bund weiteres Eigenkapital in Höhe von 5 Mrd. Euro zur Verfügung stellen.

Darüber hinaus investiert der Bund in ein „Bus- und LKW-Flotten-Modernisierungs-Programm“, das privaten und kommunalen Betreibern zur Förderung alternativer Antriebe gleichermaßen offen steht. Um die Nachfrage nach E-Bussen zu erhöhen und den Stadtverkehr umweltfreundlicher zu machen, wird außerdem die Förderung für E-Busse und deren Ladeinfrastruktur bis Ende 2021 befristet aufgestockt. Dafür stehen 1,2 Milliarden Euro zur Verfügung.

In diesem Zusammenhang wird sich die Bundesregierung bei der EU-Kommission dafür einsetzen, dass ein befristetes europaweites Flottenerneuerungsprogramm 2020/21 für schwere Nutzfahrzeuge zur Anschaffung von LKW der neuesten Abgasstufe Euro VI aufgelegt wird. Es soll einen Zuschuss beim Austausch von Euro 5-LKW von 15.000 Euro vorsehen, beim Austausch von Euro 3 oder Euro 4-Fahrzeugen von 10.000 Euro.

Mit diesen und den weiteren Beschlüssen sorgen wir für einen Innovationsschub im Bereich der Mobilität, der sowohl den Nutzerinnen und Nutzern als auch der Umwelt zugutekommen wird.

Mit freundlichen Grüßen
Nezahat Baradari

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