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Nezahat Baradari
SPD
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Frage von Daniel B. •

Frage an Nezahat Baradari von Daniel B. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Baradari !

Der Formulierungshilfe
für die Fraktionen der CDU/CSU und SPD für einen aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringenden
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
entnehme ich den nachfolgenden Absatz :

28 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 Satz 3 werden die folgenden Sätze eingefügt:
„Bei der Anordnung und Durchführung von Schutzmaßnahmen nach den Sätzen 1 und 2 ist in angemessener Weise zu berücksichtigen, ob und inwieweit eine Person, die eine bestimmte übertragbare Krankheit, derentwegen die Schutzmaßnahmen getroffen werden, nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft wegen eines bestehenden Impfschutzes oder einer bestehenden Immunität nicht oder nicht mehr übertragen kann, von der Maßnahme ganz oder teilweise ausgenommen werden kann, ohne dass der Zweck der Maßnahme gefährdet wird. Soweit von individualbezogenen Maßnahmen abgesehen werden soll oder Ausnahmen allgemein vorgesehen werden, hat die betroffene Person durch eine Impf- oder Immunitätsdokumentation nach § 22 oder ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, dass sie die bestimmte übertragbare Krankheit nicht oder nicht mehr übertragen kann.“

sowie

"Eine Immunitätsdokumentation soll künftig analog der Impfdokumentation (auch zusammen in einem Dokument) die mögliche Grundlage dafür sein, eine entsprechende Immunität nachzuweisen. "

Ich möchte Sie bitten mir zu erläutern, in welchem Zusammenhang das Vorhandensein der sogenannten Immunitätsdokumentation zukünftig einen Rolle spielen soll.
Welchen Einschränkungen wird der Bundesbürger unterliegen, wenn seine Immunitätsdokumentation lückenhaft ist ? Für welche Lebenslagen wird das wichtig sein?
Kann die umgesetzte Gesetzesänderung zu Immunisierungszwang durch z.B. Impfung oder bei ausbleibender Immunisierung zu Verlust von Grundrechten führen ?

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort !
Bleiben Sie gesund !!

Mit freundlichen Grüßen

D. B.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Brüggemann,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, auf welche ich Ihnen gerne antworten möchte.

Gesundheitsminister Jens Spahn schlug vergangene Woche in dem von Ihnen angesprochenen Gesetzesentwurf eine sogenannte Immunitätsdokumentation für COVID-19 Viren vor. Dem folgend sollten Menschen, die eine Corona-Infektion bereits durchgemacht haben, die Möglichkeit bekommen, sich dies von einer Ärztin bzw. einem Arzt dokumentieren zu lassen. Weitere Konsequenzen – wie auch von Ihnen angesprochen –, die sich aus einer solchen Regelung ergeben würden, ließ der Entwurf indes offen.

Daher haben wir gegenüber Jens Spahn durchgesetzt, dass eine Immunitätsdokumentation aus dem betreffenden Gesetzesentwurf gestrichen wird.

Für die SPD-Bundestagsfraktion und für mich persönlich ist klar, dass es eine Zwei-Klassen-Gesellschaft von Infizierten und Nicht-Infizierten nicht geben darf. Zudem können wir heute noch nicht sicher sagen, ob und wie lange eine Immunität nach einer Covid19-Infektion besteht. Eine Immunitätsdokumentation würde somit womöglich eine falsche Sicherheit erzeugen. Zudem könnte sie in Verbindungen mit Einschränkungen bzw. Erlaubnissen Anreize für bewusste Infektionen schaffen. Dies wäre in der aktuellen Situation fatal.

Ich denke daher, dass die Streichung dieser Regelung aus dem Entwurf eine richtige Entscheidung war.

Ich wünsche Ihnen alles Gute und bleiben Sie gesund!

Nezahat Baradari MdB

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