Frage an Nezahat Baradari von Günter H. bezüglich Finanzen
Frau Baradari,
Wie hoch sind ihre Nebeneinkünfte, wenn welche anfallen, wie und wann erziehlen Sie die??
Sehr geehrter Herr H.,
auf der Internetseite des Deutschen Bundestages können Sie die veröffentlichungspflichtigen Angaben meinerseits einsehen, die ich, so wie es gesetzlich vorgeschrieben ist, wahrheitsgemäß dem Deutschen Bundestag angegeben habe:
https://www.bundestag.de/abgeordnete/biografien/B/518120-518120
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Die Einkünfte müssen für jede einzelne Nebentätigkeit angezeigt werden, sofern sie mehr als 1.000 Euro im Monat oder 10.000 Euro im Jahr betragen.
Ich muss immer wieder mit dem Kopf schütteln, wenn Menschen rassistisch gehaltene Mails aufgrund meiner Biographie direkt an meine Abgeordnetenbüros verschicken, aber sachliche Anfragen nur über „Abgeordnetenwatch.de“ tätigen.
Ich habe bis zum Eintritt als Mitglied des Deutschen Bundestages zum 7. Januar 2019 als Fachärztin für Kinder- und Jugendärztin in meiner eigenen Arztniederlassung praktiziert.
Ab dem 1. Januar 2019 konnte ich einen (deutschen) Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin in meiner Praxis in Vollzeit anstellen. So konnte ich die Versorgung meiner kleinen Patienten vor Ort durch den Kollegen gewährleisten, zu meinem großen Glück.
Ich bin weiterhin Inhaberin dieser Praxis. Jegliche Einkommen die aus dieser Praxistätigkeit erwirtschaftet werden, sind beim Deutschen Bundestag anzugeben.
Dem Deutschen Bundestag ist es dabei egal, ob die Einnahmen der Praxis durch mich höchstpersönlich, durch einen angestellten Arzt/angestellte Medizinische Fachangestellte oder sonst wem generiert werden.
https://www.bundestag.de/static/appdata/Hinweise_zur_Veroeffentlichung.pdf
Es ist wichtig, daß Abgeordnete ihren Bezug zu ihrem Beruf und damit zur Basis nicht verlieren.
Meine praktische Tätigkeit als Kinder- und Jugendärztin übe ich nur sporadisch aus, d.h. zeitweise wenn der Kollege in Urlaub ist.
Alles andere ist für eine im Wahlkreis engagierte Bundestagsabgeordnete mit festen Parlamentssitzungszeiten in Berlin weder zeitlich noch nach den Gesetzen der Physik möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Nezahat Baradari MdB