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Nezahat Baradari
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Frage von Uwe W. •

Frage an Nezahat Baradari von Uwe W. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Bahadari,

da Sie auch sich mit ihrer Stimme für die verpflichtende Maserimpfung entschieden haben, möchte ich wissen wann der Einzel Impfstoff auf den Markt kommt? Den ich sehe nicht ein, meinen Sohn für drei Krankheiten impfen zu lassen! Wenn Maser, dann auch nur Masern impfen.

Mfg. W.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich hier gerne Stellung beziehen möchte.

Am 14. November wurde im Bundestag das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention beschlossen. Eine Maßnahme, die dieses Gesetz beinhaltet, ist die so genannte „Masern-Impfpflicht“. Künftig müssen Kinder, die in die Kita oder die Schule gehen, gegen Masern geimpft sein. Gleiches gilt für Erzieher, Lehrer, medizinisches Personal und Asylbewerber, die in Gemeinschaftsunterkünften leben.

In der Tat bietet aktuell kein Arzneimittelhersteller in Deutschland einen Einzelimpfstoff für Masern an. Dies bestätigt auch das Bundesministerium für Gesundheit auf der eigenen Webseite. Die Produktion, des in Deutschland zugelassenen Einzelimpfstoffes "Masern-Impfstoff-Mérieux" von Sanofi-Pasteur und MSD, endete 2017. Die beiden großen Impfstoffhersteller in Deutschland, GSK und MSD, geben zudem an, dass keine Produktion eines Einzelimpfstoffes für Masern geplant ist. Beide bieten derzeit lediglich Kombinationsimpfstoffe an, die neben Masern auch gegen Mumps, Röteln und, je nach Impfstoff, gegen Varizellen schützen.

Prinzipiell besteht allerdings die Möglichkeit, einen Impfstoff aus der Schweiz importieren zu lassen. Dort ist der Einzelimpfstoff „Measles Vaccine Live“ zugelassen und wird durch die Firma „PaxVax Berna GmbH“ vertrieben. Die Qualität des Impfstoffs wird in der Schweiz von Swissmedic überprüft. Ein solcher Einzelimport über eine Apotheke ist nach § 73 Abs. 3 des Arzneimittelgesetzes ausdrücklich erlaubt.

Allerdings bestätigt das Paul-Ehrlich-Institut, dass dieser Einzelimpfstoff in der Schweiz nur in sehr geringen Dosen zum Einsatz kommt. Es ist daher fraglich, ob ausreichend Impfstoff vorhanden wäre, sollte es zu einer starken Nachfrage in Deutschland kommen. Zudem besteht in Deutschland keine Zulassung für diesen Impfstoff. Bei etwaigen Impfschäden bestünde also kein Anspruch auf Entschädigung.

Da also ein Einzelimpfstoff nur bedingt verfügbar ist, äußerte auch der Deutsche Ethikrat in einer am 27.06.2019 veröffentlichten Stellungnahme bedenken. Dieser führt allerdings auch an, dass Kombinationsimpfungen grundsätzlich sehr sinnvoll sind. Aus medizinischer Perspektive ist belegt, dass Kombinationsimpfstoffe keine schlechtere Verträglichkeit aufweisen als Einzelimpfstoffe. Zudem wird hiermit die Anzahl der Injektionen bei Kindern gering gehalten und mögliche Nebenwirkungen werden reduziert. Dies bestätigt auch das Robert-Koch-Institut. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt daher deutlich die Nutzung von Kombinationsimpfstoffen.

Ich hätte mir aufgrund der dargelegten Tatsachen dennoch gewünscht, dass in der Gesetzgebung ausdrücklich erwähnt wird, dass eine Masernimpfung in der Praxis, die gleichzeitige Impfung gegen Mumps und Röteln mit einschließt. Zudem hätten vorab gesetzgeberische Konflikte der Masernimpfpflicht mit dem Recht auf einen Kindergartenplatz oder mit der Schulpflicht abschließend geklärt werden müssen.

Anders als von Ihnen behauptet, habe ich mich daher bei der namentlichen Abstimmung über diesen Gesetzesentwurf enthalten.

Mit freundlichen Grüßen

Nezahat Baradari (MdB)

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