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Nese Erikli
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Frage von Jochen T. •

Wieso sind Hausärzte eigentlich nicht generell verpflichtet, jegliche Verschreibung von Schmerz-, Schlaf-, Beruhigungsmitteln und Psychopharmaka unmittelbar an das Straßenverkehrsamt zu melden?

Wieso müssen Patienten, die solche Medikamente regelmäßig nehmen nicht den Führerschein abgeben? Weshalb gibt es ein Mindestalter für den Führerschein, aber kein Höchstalter? Wieso dürfen hochbetagte Greise, die vom Hausarzt mit Medikamenten zugedröhnt wurden, noch am Straßenverkehr teilnehmen? Wieso hat die Pharmaindustrie mit viel Aufwand Schnelltests für THC entwickelt, aber keine für Benzodiazepine, Barbiturate, Psychopharmaka, Antidepressiva & Co.?

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Sehr geehrte Herr T.,

ich kann ihr Anliegen gut nachvollziehen.

In der Tat ist es so, dass die Fahrtüchtigkeit unter Medikamenteneinfluss in der Straßenverkehrsordnung durch eine Selbsteinschätzung von Fahrer*innen geregelt wird. Diese Selbsteinschätzung kann mit Sicherheit auch mit gefährlichen Folgen fehlerhaft sein. Eine Ordnungswidrigkeit oder gar eine Straftat liegt erst dann vor, wenn eine korrekte Gefährdung anlässlich von Auffälligkeiten oder gar von Unfällen festgestellt wird. Dies ist mit Sicherheit eine Regelung, die im Einzelfall sehr problematisch sein kann. Allerdings: Was wäre die Alternative? 

Eine Meldepflicht von Ärzt*innen würde zum einen sehr große datenschutzrechtliche Fragen aufwerfen und andererseits bestünde die Gefahr, dass Menschen mit Hinblick auf ihre Fahrerlaubnis dringend behandlungsbedürftige gesundheitliche Probleme gar nicht erst feststellen lassen. Es stellt sich daher hier die Frage, ob die daraus resultierenden Folgen nicht weitaus folgenschwerer wären.

Mit den besten Grüßen

Nese Erikli

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