Frage von Berthold L. •

Wann wird die Bürokratie in der Landwirtschaft reformiert?

Sehr geehrte Frau Erikli, in der 3. Generation halte ich von März bis November des Jahres 2 Scheine zum Eigenbedarf. Wir hatten noch nie Schweine am 1. Januar. Ich muss jedes Jahr zum 1.Januar eine Stichtagsmeldung abgeben, dass ich 0 Schweine halte. Wenn ich das nicht mache erhalte ich einen Gebührenbescheid vom Landratsamt Tübingen wegen Nichtmeldung. Dieser Vorgang ist nicht verhandelbar. Selbstverständlich melde ich den Zugang im März an die Tierseuchenkasse, die HIT-Datenbank und das Veterinäramt beim LRA Tübingen! Nach der Schlachtung im November melde ich ab.

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Antwort von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr L.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Stichtagsmeldung. Ich verstehe Ihren Einwand bezüglich der Meldepflicht zum Stichtag 1. Januar.

Aufgrund von Tierseuchen wie der Afrikanischen Schweinepest ist es für Einrichtungen wie die Tierseuchenkasse, die HIT-Datenbank und das Veterinäramt von großer Bedeutung, einen möglichst genauen Überblick zu haben, wie groß der Tierbestand zu welchem Zeitpunkt an welchem Ort ist. Das beinhaltet auch Stichtagsmeldungen mit der Tieranzahl 0. Zuverlässige Daten sind essentiell für den Überblick über die Lage im Land.

Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema oder Tierschutz im Allgemeinen haben, können Sie sich gerne an meine Kollegin Martina Braun MdL, Sprecherin für Tierschutz der Grünen Landtagsfraktion und Bio-Bäuerin, wenden.

Herzliche Grüße

Nese Erikli

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