Frage von Berthold L. • 12.02.2025
Wann wird die Bürokratie in der Landwirtschaft reformiert?
Sehr geehrte Frau Erikli, in der 3. Generation halte ich von März bis November des Jahres 2 Scheine zum Eigenbedarf. Wir hatten noch nie Schweine am 1. Januar. Ich muss jedes Jahr zum 1.Januar eine Stichtagsmeldung abgeben, dass ich 0 Schweine halte. Wenn ich das nicht mache erhalte ich einen Gebührenbescheid vom Landratsamt Tübingen wegen Nichtmeldung. Dieser Vorgang ist nicht verhandelbar. Selbstverständlich melde ich den Zugang im März an die Tierseuchenkasse, die HIT-Datenbank und das Veterinäramt beim LRA Tübingen! Nach der Schlachtung im November melde ich ab.