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Nese Erikli
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Frage von Jannis K. •

Frage an Nese Erikli von Jannis K. bezüglich Lobbyismus & Transparenz

Was können Sie auf die in diesem Artikel geäußerte Kritik antworten, insbesondere hinsichtlich der Beschränkung der Registrierung auf "Organisationen und Verbände", die z.B. Unternehmen und Kanzleien ausnimmt? Warum wird nur die grobe Angabe von "Interessenvertretungen" verlangt, statt spezifischeren Gesetzesentwürfen etc.? Warum werden keine Angaben zur Finanzierung verlangt? Warum sind die drohenden Sanktionen so schwach?

LobbyControl bewertet dieses Lobbyregister insgesamt sogar als das der GroKo: https://www.lobbycontrol.de/2021/02/lobbyregister-auf-landesebene-was-baden-wuerttemberg-plant/?pk_campaign=20210202&pk_source=nl

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Krüßmann,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

Ich sitze selber im Ständigen Ausschuss, in dem auch der Gesetzentwurf zum Lobbyregister diskutiert wurde. Deshalb war ich auch bei der öffentlichen Anhörung der Verbände zum Gesetzentwurf dabei.
Mein Eindruck war, dass Lobbycontrol in allererster Linie sehr zufrieden war, dass wir als erstes Bundesland ein Gesetz dieser Art auf den Weg bringen. Baden-Württemberg nimmt damit in Sachen Transparenz eine Vorreiterrolle ein. Nur in wenigen Ländern gibt es überhaupt eine gesetzliche Regelung dazu. Mir ist kein Gesetz bekannt, das Lobbyarbeit so umfangreich transparent macht, wie dieser Entwurf. Im Bund wurde zwar ebenfalls ein ordentliches Gesetz vorgelegt. Die schwarz-rote Koalition konnte sich aber bis heute nicht durchringen, dieses Gesetz zu verabschieden.
Eine weitere Besonderheit des Gesetzentwurfes ist, dass wir eine interfraktionelle Lösung gefunden haben. Es war uns sehr wichtig, dass alle demokratischen Fraktionen einen gemeinsamen Entwurf erarbeiten. Das Ergebnis kann sich sehen lassen. Natürlich führt das dazu, dass es einzelne Kritikpunkte geben kann, man muss aber sehen, dass das Gesetz der gemeinsame Nenner aller Fraktionen ist, bei dem ALLE Fraktionen Kompromisse eingehen mussten.
Natürlich haben Lobbycontrol und Transparency weitergehende Vorschläge gemacht, die teilweise sinnvoll sind und die wir ebenfalls gerne im Gesetz gehabt hätten. Das betrifft gerade den Kreis der Registrierungspflichtigen (nur Organisationen) und der Sanktionen (wir hätten gerne einen Ordnungswidrigkeitstatbestand gehabt). Gleichzeitig müssen wir aber auch die verfassungsrechtlichen Grenzen beachten (Pflichtangaben) und die Praktikabilität. Daher ist das ein guter Aufschlag, den wir in den nächsten Jahren umsetzen, kritisch überprüfen und evaluieren wollen.
Lobbycontrol und Transparency haben in der Anhörung das Gesetz, wie gesagt, vor allem gelobt. Es ist das ambitionierteste Gesetz in Deutschland. Auch wenn aus Sicht der Verbände natürlich mehr geht, ist wohl allen klar, dass das ein großer Schritt ist.
Ich bin der Meinung, dass wir dieses Gesetz nun erst einmal in der Praxis testen. Dann in den nächsten Jahren nochmal evaluieren und schauen, ob es Verbesserungsbedarf gibt. Das finde ich ein gutes und konstruktives Vorgehen.
Mit den besten Grüßen verbleibend
Nese Erikli

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