Wie unterstützen Sie konkret die kommunale Aufnahmebereitschaft im Land SH für ALLE Menschen auf der Flucht?
Menschen auf der Flucht brauchen unsere Unterstützung und unseren Schutz. Dafür haben wir das Grundrecht auf Asyl zu dem ich uneingeschränkt stehe. Die aktuelle Debatte über Obergrenzen für Aufnahme und verpflichtende Vorverfahren an den EU Außengrenzen nehme ich mit großer Sorge und Kritik wahr.
In Schleswig-Holstein haben wir umfassende Zusagen an die Kommunen gemacht und sie seit dem vergangenen Jahr bei der Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten unterstützt. Im Herbst 2022 wurden den Kommunen zusätzliche Mittel für die Vorhaltekosten (insgesamt 6,5 Millionen Euro) und für die Herrichtung von Gemeinschaftsunterkünften und Wohnraum (insgesamt 9 Millionen Euro) zugesagt. Entlastet wurden die Kommunen auch bei den Kosten der Unterkunft. In 2023 werden bis 13 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um Kosten der Unterkunft zu finanzieren. Sollte sich abzeichnen, dass die vorstehenden Maßnahmen und weitere Unterstützung die den Kommunen zugesagt wurden nicht ausreichen, werden Land und Kommunen auf der Grundlage der mit dieser Vereinbarung geregelten Eckpunkte größere Gemeinschaftsunterkünfte in gemeinsamer Verantwortung von Land und Kommune in geeigneten Landesliegenschaften betreiben.
Weitere Vereinbarungen sind schon geplant unter anderem wird mit der jetzt geschlossenen dritten Vereinbarung von Land und Kommunen ein fairer Lastenausgleich umgesetzt. Darüber hinaus haben Land und Kommunen sich darauf verständigt, im Anschluss an die Sonder-MPK am 10. Mai 2023 eine weitere Vereinbarung über die Aufnahme, Unterbringung und Integration von Asylsuchenden zu schließen. Einig waren sie sich, dass bei Rückkehr des Bundes zum früheren Finanzierungsmodell (4-Säulen-Modell) an den landesseitigen fairen Lastenausgleich angeknüpft werden soll.