Frage an Natascha Kohnen von Roland A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Fr. Kohnen,
Inwieweit dürfen/können Bürger ein Vertrauen in einen "rechtsverbindlichen Bebauungsplan" haben, wenn eine bayerische Gemeinde gemäß BauGB "§ 125 Bindung an den Bebauungsplan" hinter ihren eigenen Festsetzungen zurückbleiben darf, die Bürgerinnen und Bürger müssen sich aber an die Festsetzungen halten.
Vielen Dank für Ihre Antwort
Sehr geehrter Herr A.,
§ 125 BauGB behandelt im Kern die Thematik der Erschließungsanlagen.
Darin heißt es im 3. Absatz:
„(3) Die Rechtmäßigkeit der Herstellung von Erschließungsanlagen wird durch Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht berührt, wenn die Abweichungen mit den Grundzügen der Planung vereinbar sind und
1. die Erschließungsanlagen hinter den Festsetzungen zurückbleiben oder
2. die Erschließungsbeitragspflichtigen nicht mehr als bei einer plangemäßen Herstellung belastet werden und die Abweichungen die Nutzung der betroffenen Grundstücke nicht wesentlich beeinträchtigen.“
Unabdingbar ist es demnach, die Grundzüge der Planung einzuhalten.
Bitte um Verständnis, dass darüber hinaus Abgeordnete generell nicht befugt sind zu Äußerungen, die einer rechtlichen Beratung gleichen.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Natascha Kohnen
Ingrid Pflug
wiss. Mitarbeiterin