Frage an Natascha Kohnen von Andreas L. bezüglich Recht
Sehr geehrter Frau Kohnen,
als Mitinitiator der Gruppe www.brothers4sisters.de beschäftige ich mich intensiv mit der sexuellen Ausbeutung in der Prostitution. Mir ist natürlich bekannt, dass die SPD auf Bundesebene eine eher liberale Haltung einnimmt. So hat die SPD 2002 mit den Grünen die sexuelle Ausbeutung in Deutschland legalisiert und so zu einer massiven Verschärfung der Situation für die betroffenen Frauen beigetragen.
Meine favorisierte Partei, die ÖDP dagegen fordert auf Bundesebene seit 2013 ein Sexkaufverbot, bei welchem nicht die, sich anbietenden Frauen/Männer bestraft werden, sondern die nachfragenden Kunden.
Allerdings ist mir auch bekannt, dass LENI BREYMAIER, SPD-Vorsitzende Baden-Württemberg sich mit dem Verein https://sisters-ev.de/#kontakt vorbildlich für die sexuell geldbestimmten Frauen einsetzt.
Mit CDU/CSU hat die SPD nun ein Prostituiertenschutzgesetz eingeführt, dass in den Bundesländern umgesetzt wurde. Sollten Sie mit der SPD in Regierungsverantwortung von Bayern kommen, interessiert mich natürlich wie Sie sich zu den Bayerischen Verantwortlichkeiten stellen würden.
In Bayern galt dank CSU seit vielen Jahren eine Kondompflicht, welche mit sog. "Scheinfreiern" aber nur bei anbietenden Frauen kontrolliert wurde. Mit dem Prostituiertenschutzgesetz sind jetzt die Käufer verpflichtet Sorge zu tragen Kondome zu nutzen und könnten mit einem Bussgeld von bis zu 50.000 Euro bestraft werden.
Tatsächlich verlangen allerdings nach wie vor viele Freier nach Sex ohne Kondom und soweit ich es mitbekommen habe gibt es bisher keinen Versuch die übergriffigen Männer zur Verantwortung zu ziehen.
Wie denken Sie, sollte die Bayerische Polizei und Justiz damit umgehen?
Wie denken Sie, könnten eingeschüchterte Frauen aus Osteuropa in die Lage versetzt werden, sich bei entsprechenden Anfragen mutig zur Wehr zu setzen, und Anzeige zu erstatten?
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas Landgraf
Aktivist für sexuelle Selbstbestimmung
Sehr geehrter Herr L.,
wir treten dafür ein, dass das von Ihnen angesprochene Gesetz strikt umgesetzt wird.
Nach der Verordnung zur Festlegung prostitutionsrechtlicher Vorschriften vom 20. Juni 2017 wird das ProstSchG in Bayern (Anmelde- und Erlaubnisverfahren) durch die Kreis- verwaltungsbehörden und die Großen Kreisstädte vollzogen. Die gesundheitliche Beratung erfolgt durch die Gesundheitsämter. Die Polizei unterstützt die Kreisverwaltungsbehörden und die Großen Kreisstädte bei der Umsetzung, insbesondere bei Verdachtsfällen auf Menschenhandel oder Zwangsprostitution.
Das heißt im Ergebnis:
die Ausstattung der Polizei bestimmt letztlich über die erfolgreiche Umsetzung.
Die bayerische Polizei ist aber leider seit Jahren permanent unterbesetzt. Wir wollen, dass die Beschäftigten der bayerischen Polizei unter angemessenen und familienfreundlichen Bedingungen ihren enorm wichtigen Dienst leisten können. Wir fordern seit Langem zusätzliche Stellen bei der bayerischen Polizei, denn ihrer Arbeit ist es zu verdanken, dass der Freistaat Bayern eines der sichersten Bundesländer ist.
Mit besten Grüßen
i.A. Natascha Kohnen
Ingrid Pflug
wiss. Mitarbeiterin