Frage an Natascha Kohnen von Dirk S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Kohnen, seinerzeit sagte Frau Nahles : Gleiches Geld für gleiche Leistung.
Leider wird es im Bereich des öffentlichen Dienstes nicht angwandt.
Wie kann es sein, dass ein z.b. 42 jahriger Öberbrandmeister für absolut gleiche Tätigkeit weniger Gehalt erhält als sein 36 Jähriger Hauptbrandmeisterkollege.
Warum macht sich keiner von der SPD stark für das österreichische Modell der Besoldung. Regelbeförderung im 28. Lebensjahr und die nächste einige Jahre später.
Mir ist bewusst dass die Regelung höhere Ausgaben für den Staat bedeutet, allerdings muss die Arbeit entsprechebd honoriert werden.
Wird sich die SPD dafür einsetzen, dass die Arbeitszeit der Beamten wieder den der Angestellten angepasst wird. Seinerzeit wurde für die Beamten die Arbeitszeit ohne Gehaltsausgleich erhöht!
Vielen Dank
D. S.
Sehr geehrter Herr Schuster,
wir sind für die Angleichung der Arbeitszeiten der Beamtinnen und Beamten.
In der Tat: nach der Landtagswahl 2003 kam mit dem Nachtragshaushalt 2004 die 42-Stunden-Woche für die BeamtInnen in Bayern; nach der Landtagswahl 2008 die Absenkung der Eingangsbesoldung, die zwölfmonatige Wiederbesetzungssperre, das Aussetzen der Leistungsbezüge und Einschnitte bei der Pensionsvorsorge. Schließlich ließ die Staatsregierung die Bediensteten 19 Monate lang bis zum 1. November 2012 auf die Übernahme des Tarifergebnisses 2011 und damit auf die Erhöhung der Bezüge um 1,5 % warten.
Die SPD tritt seit jeher für die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses auf die Bezüge der bayerischen BeamtInnen, RichterInnen, AnwärterInnen sowie die VersorgungsempfängerInnen ein. Die Bediensteten sollen an der allgemeinen Entwicklung der Löhne und Einkommen teilhaben.
Die Beförderungssituation ist in vielen Bereichen der Beschäftigten des Freistaats sehr angespannt. Für viele ist trotz lebenslangen engagierten Einsatzes die Endstufe nicht erreichbar. Um den Beförderungsstau abzubauen, fordern wir die Schaffung weiterer Beförderungsmöglichkeiten. Mit einer Verdoppelung des jährlich dafür im Staatshaushalt vorgesehenen Betrags von fünf auf zehn Mio. Euro können angemessene Aufstiegschancen realisiert werden.
In den Jahren 2015 und 2016 erfolgten zwei kleine Erhöhungen der Ballungsraumzulage von 75 Euro (in dieser Höhe seit ihrer Einführung in 1998) auf insgesamt 78,34 Euro. Das ist jedoch allein angesichts der enorm gestiegenen Mietkosten völlig unzureichend. Wir wollen eine Verdoppelung der Ballungsraumzulage von 75 auf 150 Euro.
Wir fordern außerdem wieder eine umfassende Pensionsvorsorge, wie es sie bis 2009 bereits in Bayern gab. Stattdessen fließen jährlich nur noch 100 Mio. Euro aus dem Staatshaushalt in den Bayerischen Pensionsfonds. Das sind bis 2017 über 3 Mrd. Euro weniger an Vorsorge für künftige Pensionen, als es gesetzlich ursprünglich vorgesehen war.
Zudem: Bei einem Vergleich des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes (BayPVG) mit den entsprechenden gesetzlichen Regelungen in anderen Ländern wird deutlich, dass das BayPVG nicht mehr zeitgemäß ist. Wir wollen deshalb eine umfassende Reform und Modernisierung des BayPVG mit dem Ziel der Augenhöhe zwischen Dienststellenleitung und Personalvertretung.
Mit besten Grüßen
i.A. Natascha Kohnen
Ingrid Pflug
wiss. Mitarbeiterin