Frage an Natascha Kohnen von H.-J. F. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Kohnen,
finden Sie es gerecht, wenn der Staat seinen Bürgern sagt, sie sollen neben der Rente noch in eine private Vorsorge einzahlen und diese dann bei Fälligkeit nochmals versteuert werden muss und auch die Krankenkassenbeiträge abgezogen werden.
Was gedenkt die SPD gegen dieser Ungerechtigkeit zu tun?
Sehr geehrter Herr F.,
vielen Dank für Ihre Zuschrift.
Die von Ihnen geschilderte Problematik ist Frau Kohnen, sowie den Fachpolitikerinnen und -politikern der SPD-Fraktion im Bundestag bekannt.
Seit 2004 wird auf Zahlungen der betrieblichen Altersversorgung der volle Beitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung erhoben – soweit die betriebliche Altersversorgung höher als derzeit 152,25 Euro monatlich ist.
Dass die damalige Regelung ohne Vertrauensschutz eingeführt wurde, hält Frau Kohnen persönlich - ebenso wie ihre Kolleginnen und Kollegen - für einen Fehler. Außerdem schmälern die hohen Krankenkassenbeiträge Betriebsrenten insgesamt.
Damit ist nicht nur wegen des fehlenden Bestandsschutzes Vertrauen verloren gegangen. Die Regelung macht Betriebsrenten für viele schlichtweg unattraktiv.
Sowohl Frau Kohnen, als auch ihre Kolleginnen und Kollegen im Bundestag können daher Ihren Unmut über die Auswirkungen des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes aus dem Jahr 2004 gut nachvollziehen. Die Betroffenen haben Ihre Verträge unter anderen Voraussetzungen unterschrieben.
Wir wollen die betriebliche Altersversorgung attraktiver machen und stärken. Sie ist für uns die beste Ergänzung zur gesetzlichen Rente.
In der SPD besteht daher Einigkeit darin, dass die Lösung in einem halben Krankenkassenbeitrag liegen kann:
Für Betriebsrenten genau wie bei der gesetzlichen Rente soll künftig nur noch der halbe Krankenkassenbeitrag erhoben werden.
Um vor allem Bezieherinnen und Bezieher kleiner Betriebsrenten kurzfristig zu entlasten, könnte in einem ersten Schritt ein echter Freibetrag anstelle der jetzigen Freigrenze eingeführt werden. Zur Zeit sind Betriebsrenten bis zu einer Höhe von 152,25 Euro beitragsfrei. Sobald dieser Betrag auch nur geringfügig überschritten wird, ist auf die gesamte Auszahlungssumme der Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Bei einem echten Freibetrag würden in Zukunft auch die zur Zeit geltenden 152,25 Euro komplett beitragsfrei bleiben. Nur auf den darüber hinaus gehenden Betrag würden Beiträge erhoben.
Damit schaffen wir zwar nicht alle Ungerechtigkeiten aus der Welt, sorgen aber für eine deutliche Entlastung vieler Betriebsrentnerinnen und -rentner. Dafür werden wir uns auch weiterhin stark machen, insbesondere gegenüber der CSU, die nach wie vor in der Koalition blockiert.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Natascha Kohnen
Ingrid Pflug
wissenschaftliche Mitarbeiterin