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Natascha Kohnen
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Frage von Raymund M. •

Frage an Natascha Kohnen von Raymund M. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrte Frau Kohnen,
allein aus Gräfelfing besuchen über 20 Schülerinnen und Schüler die Waldorfschule in Gröbenzell. Bis zur 4.Klasse bekommen wir die Fahrtkosten zur Schule erstattet, aber dann nicht mehr. Realschüler und Gymnasiasten bekommen jedoch bis zur 10.Klassen die Fahrtkosten bis zur nächstgelegenen Schule mit dem entsprechenden Schwerpunkt (Musisches Gymnasium, hauswirtschaftl. Zweig der Realschule usw.) erstattet. Ist eine Waldorfschule nicht ebenso eine Schule mit speziellem Schwerpunkt, für die man sich frei entscheiden können sollte, ohne benachteiligt zu werden?
Warum werden die Eltern von Schüler/-innen, die eine staatlich genehmigte Schule besuchen in diesem Punkt benachteiligt und die freie Wahl der Schule durch ungleiche Kostenerstattung bestraft?
Nach meinen Informationen kann diese Schieflage der bayerische Landtag durch Aufnahme der staatlich genehmigten Schulen in das Schulwegkostenfreiheitsgesetz beheben. Ist das so und werden Sie sich gegebenenfalls dafür einsetzen?

Vielen Dank und freundliche Grüße
Raymund Messmer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Messmer,

vielen Dank für Ihre Frage zur besonderen Kostenbelastung beim Besuch von Schulen in privater Trägerschaft.

Die SPD Landtagsfraktion verfolgt folgenden Ansatz:
Wir möchten, dass der Freistaat den Schulen in privater Trägerschaft eine ausreichende Kostenerstattung zukommen lässt. Im Ergebnis sollte unserer Meinung nach das Schulgeld einen Betrag von 100 Euro nicht überschreiten.

Auf die Eltern kommen ja, wie Sie wissen, nicht nur finanzielle Belastungen zu:
Die bayerische Staatsregierung überlässt die Finanzierung der Fahrtkosten für den Schulweg zu einem Teil den Kommunen und Landkreisen. Auch aus diesem Grunde ist die Abwicklung des Kostenersatzes nicht nur mit einem finanziellen, sondern auch bürokratischen Aufwand verbunden. Dies gilt insbesondere, wenn mehrere Kommunen betroffen sind (weil Landkreisgrenzen überschritten werden).

Unser Ansatz würde dazu führen, dass:
Erstens die Finanzierungsgrundlage verbessert und verstetigt wird;
Zum anderen wäre die Entlastung der Familien deutlich höher als durch die reine Übernahme der Fahrtkosten.

Mit freundlichen Grüßen
Natascha Kohnen, MdL