Frage an Natascha Kohnen von Veronika W. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Frau Kohnen,
uns fällt immer wieder auf, dass die ÖRR Werbung nach 20:15 Uhr in deren Programmen schalten.
Beispiel:
ZDF am So, 31.01.2011, 22:13 Uhr Werbung "Rotkäppchen Sekt", dann Spielfilm "Mörderische Versuchung", anschliessend wieder Werbung "Rotkäppchen Sekt".
(wir haben dies auf Band aufgenommen)
Wir können uns nicht erinnern, dass Werbung auf den ÖRR nach 20:15 Uhr nach dem Rundfunkstaatsvertrag erlaubt sein soll.
Wir bezahlen, staatlich verordnet, horrende Gebühren (tatsächlich Steuern, denn Gebühren entrichtet man für etwas, was man möchte) über die GEZ an die ÖRR für das bisschen Werbefreiheit nach 20:15Uhr.
Dürfen die ÖRR gegen den RStV verstossen?
Wie und in welcher Art werden derartige Verstösse gegen die Werbe-Vorschriften durch die ÖRR verfolgt?
Was gedenken Sie in dieser Sache zu unternehmen?
Künftig werden wir unsere Gebührenzahlung für jede unerlaubt eingespielte Werbung der ÖRR um Euro 1.-- kürzen - ab 18 Werbeverstössen pro Monat gibt es dann halt kein Geld mehr für die ÖRR.
Dann können de ÖRR gerne die angeblich ausstehende Gebühren von uns einmahnen - wir werden mit einer negativen Feststellungsklage erwidern und die Sache vor Gericht bringen, um Klärung über die Verpflichtungen der ÖRR und dem Nachkommen derselben einzufordern.
Es kann nicht angehen, dass der Bürger nur zahlen soll und die Nutznieser(resp. Nassauer) halten sich nicht an geltendes Recht.
Mit freundlichen Grüssen
Veronika Weed
Sehr geehrte Frau Weed,
Sie haben Recht: Werbeeinspielungen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogrammen nach 20 Uhr sind unzulässig. Gestattet allerdings ist in den Hauptprogrammen von ARD und ZDF am Abend das sogenannte "Sponsoring", also die Unterstützung einer Sendung durch Unternehmen der Wirtschaft. Dafür erhalten die Sender einen finanziellen Beitrag, die Unternehmen werden in der Regel als "Präsentatoren" dieses Programms genannt. Im Unterschied zur Werbung ist beim Sponsoring keine offensive "Werbebotschaft" erlaubt, sondern nur die Einblendung des Marken- oder Unternehmensnamens. (Den Passus im Rundfunkstaatsvertrag finden Sie hier: http://www.juraforum.de/gesetze/rstvni/8-rstv-sponsoring )
Das Ausmaß des Sponsorings ist in den vergangenen Jahren durchaus angestiegen. Die berechtigte Kritik daran ist lauter geworden. Deshalb sieht der nächste Rundfunkstaatsvertrag, der in diesem Jahr durch die Parlamente gehen und ab 2013 in Kraft treten soll, das Verbot des Sponsorings vor. Ausgenommen bleiben die Übertragung sportlicher Großereignisse, die ohne eine zusätzliche Finanzierung aus der Wirtschaft von den Sendern allein nicht zu stemmen sind. Dafür haben sich die sozialdemokratischen Ministerpräsidenten bei der Vorbereitung dieses Staatsvertrags eingesetzt.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat einen gesellschaftlichen Auftrag, nämlich den freien Zugang zur Information sicherzustellen. Ihm kommt als Garant für eine freie und individuelle Meinungsbildung, für Qualität und Vielfalt des Angebots und damit für die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft eine Schlüsselfunktion zu.
Das ist und bleibt die Rechtfertigung dafür, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten hauptsächlich aus Gebühren oder künftig durch Haushaltsbeiträge finanziert werden können.
Wir stehen dazu, dass die Finanzierung der Sender und ihrer Programme ausreichend sein soll. Das Zubrot durch Sponsoring ist aber verzichtbar.
Mit besten Grüßen aus München
Natascha Kohnen