Frage an Natascha Kohnen von Ernst L. bezüglich Verkehr
Sehr geehrte Frau Kohnen;
Verbindungsstraße Unterhaching-Ottobrunn:
Seit es die o.g. BAB-Anschlußstelle gibt (wir sind ja froh drum), frage ich mich: Warum ist an/auf dem Radweg nicht der geringste Hinweis enthalten, dass hier Gegenverkehr erwartet werden muss? Ich hatte dort schon des öfteren gefährliche Begegnungen.
Wenigstens eine Hinweistafel und eine durchgezogene Leitline wären angebracht.
Mit freundlichen Grüßen
Ernst Lekies
Sehr geehrter Herr Lekies,
zu ihrer Frage stehe ich in Verbindung mit dem Rathaus in Unterhaching. Das Ordnungsamt prüft derzeit die Sachlage.
Sobald ich von dieser Seite eine Antwort erhalten habe, lasse ich sie Ihnen zukommen.
Ich bitte Sie daher noch um etwas Geduld.
Vielen Dank für Ihr Verständnis, mit besten Grüßen,
Natascha Kohnen
Sehr geehrter Herr Lekies,
heute erreichte uns die Antwort des Landratsamtes zu Ihrer Frage.
Wir hatten mehrmals nachgehakt, dennoch die schriftliche Antwort erst heute erhalten.
Um auch direkt nachfragen zu können, falls sie weitere Anmerkungen haben, sind die Kontaktdaten aus dem LRA in der Mail eingefügt.
Mit besten Grüßen
Ingrid Pflug
Wissenschaftliche Mitarbeiterin Natascha Kohnen, MdL
Tel 089-4126-2664
Fax 089-4126-1664
Antwort des LRA:
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Frau Pflug,
zuständigkeitshalber wurde uns Ihre Bürgeranfrage bezüglich der Radwegsituation an der Anschlussstelle Unterhaching-Ost der A 8 weitergeleitet. Beanstandet wurde, dass bei dem Radweg, welcher entlang der Kreisstraße M 22 verläuft, im Bereich der BAB-Unterführung kein Hinweis auf den Radgegenverkehr angebracht ist.
Bei dem o.g. Weg handelt es sich um einen verpflichtenden gegenläufigen gemeinsamen Geh- und Radweg.
Dies bedeutet, dass er sowohl für Fußgänger als auch Radfahrer in beiden Richtungen benutzungspflichtig ist, wobei sich beide Arten der Verkehrsteilnehmer grundsätzlich den ganzen Weg teilen.
Eine besondere Gefährlichkeit der Geh- und Radwegführung kann aber nicht erkannt werden, da allgemeine verkehrsrechtliche Grundsätze wie das Rechtsfahrgebot und das Gebot der Gegenseitigen Rücksichtnahme auch für Radfahrer auf einem Radweg gelten.
Zudem entspricht die Anmerkung des Herrn Lekies nicht den Tatsachen, da sich am Beginn des gemeinsamen Geh- und Radweges in Unterhaching unter der Beschilderung als Geh- und Radweg ein Zusatzzeichen befindet, welches die Gegenläufigkeit anzeigt. Für Radfahrer, welche von Ottobrunn Richtung Unterhaching fahren wollen, befindet sich der Radweg auf der linken Seite, sodass sich bereits aus der Lage des Weges ergibt, dass mit Gegenverkehr gerechnet werden muss.
Zwar ist es technisch möglich, weitere Hinweiszeichen auf die Gegenläufigkeit anzubringen. Nach § 45 Abs. 9 StVO sind Verkehrszeichen jedoch nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der Umstände zwingend notwendig ist. Eine solche Notwendigkeit liegt im vorliegenden Fall jedoch nicht vor.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Riedlaicher
Landratsamt München
Sachgebiet 9.5 - Verkehrsrecht
Mariahilfplatz 17
81541 München
Telefon: 089 / 6221-2653
Fax: 089 / 6221 44-2653