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Natalie Hochheim
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Frage von IG I. •

Frage an Natalie Hochheim von IG I. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Betr.: Bebauungsplan Bergstedt 23, Forderungskatalog, Dialog

Sehr geehrte Frau Dr. Hochheim,

der B-Plan Bergstedt 23 (am Immenhorstweg) wird von breiten Teilen der Bevölkerung, den Naturschutzverbänden, namhaften Umwelt- und Rechtsexperten und allen Hamburger Parteien außer der CDU abgelehnt. Dem Ersten Bürgermeister, Senator Dr. Freytag und Oberbaudirektor Prof. Dr. Walter sind die Argumente, die gegen den B-Plan sprechen, aus mehreren Schreiben mit Gesprächsangeboten der IG Immenhorstweg bekannt. Leider wurde darauf bisher nicht näher eingegangen.
Deswegen fordert die IG Immenhorstweg, dass das Gesetz zum B-Plan nicht verabschiedet werden darf, bis folgende strittige Sachverhalte zweifelsfrei geklärt sind:

1. Im FFH-Gutachten der Stadt bzw. eines Bauträgers werden erhebliche Beeinträchtigungen durch den B-Plan für Rote-Liste-Arten des EU-Vogelschutzgebietes Hainesch-Iland festgestellt. Im folgenden wird eine FFH-Verträglichkeit dennoch konstatiert, da geplante Ausgleichsmaßnahmen herangezogen werden, um eine Schadensminimierung unter die Schwelle der FFH-Verträglichkeit zu konstruieren. Dies ist ein schwerer methodischer Fehler und naturschutzrechtlich unzulässig. Die Beurteilung der Erheblichkeit ist unabhängig davon vorzunehmen, ob auf der nachfolgenden Ebene Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden können. Der B-Plan ist naturschutzrechtlich im Sinne der EU-Richlinie und des Bundesnatur-schutzgesetzes unzulässig.
Dieser methodische und rechtliche Fehler muss unseres Erachtens vor Verabschiedung des Gesetzes durch ein unabhängiges umwelt-rechtliches Gutachten geklärt werden!

2. Das Ergebnis der Massenbeschwerde der Bevölkerung aus den Walddörfern bei der EU-Kommission zum B-Plan muss abgewartet werden.

3. Eine Klage der IG Immenhorstweg und der Initiative Wohldorfer Wald gegen das Procedere einer „unechten“ Zustimmung der CDU-dominierten Bezirksversammlung Wandsbek zu den bekannten Bürgerbegehren in Kombination mit der Evokation der Senats, mit dem Ziel die Bürgerbeteiligung abzukürzen, wird noch beim Hamburgischen Verwaltungsgericht bearbeitet. Wir fordern, dass das Urteil abgewartet wird, bevor Tatsachen geschaffen werden.

Wie ist Ihre Meinung zu den o.g. Forderungen? Sollten wir nicht in einen Dialog treten, indem endlich Gespräche zwischen den verantwortlichen Politikern und der IG Immenhorstweg stattfinden?

Mit vielem Dank und freundlichen Grüssen

Dres. Judith und Thorsten Dierlamm für die IG Immenhorstweg

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Dierlamm,
sehr geehrter Herr Dierlamm,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage zum Bebauungsplan „Bergstedt 23“, die inzwischen von unserem stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden, Herrn Hans-Detlef Roock, federführend beantwortet wurde. Da sich die gesamte CDU-Bürgerschaftsfraktion seinen Ausführungen anschließt, möchte ich auf seine Antworten in diesem Forum verweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Natalie Hochheim