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Frage von IG I. •

Frage an Natalie Hochheim von IG I. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Betr.: Gesetzentwurf zum Bebauungsplan Bergstedt 23

Sehr geehrte Frau Dr. Hochheim,

wie Sie natürlich wissen, wird in Kürze vom Senat der Freien und Hansestadt Hamburg ein Gesetzentwurf zum Bebauungsplan Bergstedt 23 (Immenhorstweg) in die Bürgerschaft zur Verabschiedung eingebracht. Weil dieser von breiten Teilen der Bevölkerung, den Naturschutzverbänden und allen Hamburger Parteien außer der CDU abgelehnt wird, haben wir Ihnen kürzlich einige Informationen übermittelt.

Zusammengefasst:
In der FFH-Studie der Stadt Hamburg wird eine erhebliche Beeinträchtigung Roter-Liste Arten des benachbarten EU-Vogelschutzgebietes Hainesch-Iland festgestellt. Im folgenden wird eine FFH-Verträglichkeit dennoch konstatiert, da geplante Ausgleichsmaßnahmen herangezogen werden, um eine Schadensminimierung unter die Schwelle der FFH-Verträglichkeit zu konstruieren. Dies ist ein schwerer methodischer Fehler und naturschutzrechtlich unzulässig. Die Beurteilung der Erheblichkeit ist unabhängig davon vorzunehmen, ob auf der nachfolgenden Ebene Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden können.
Der B-Plan ist damit FFH-unverträglich und auch nach Bundesnaturschutzgesetz nicht zulässig.
Weil Sie bereits in der Bezirksversammlung Wandsbek damit intensiv befasst waren, ist Ihnen die Brisanz und Problematik bereits bekannt.

UNSERE FRAGE:
Wie positionieren Sie sich bezüglich der geplanten Bebauung vor diesem Hintergrund?

Wir bedanken uns für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen

Dres. Judith und Thorsten Dierlamm für die Interessengemeinschaft Immenhorstweg
Birkenweg 10 b
22395 Hamburg
Tel.: 040/64536679

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Dierlamm,
sehr geehrter Herr Dierlamm,

bitte erlauben Sie mir auch hier den Hinweis auf die umfangreiche Stellungnahme von dem stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden, Herrn Hans-Detlef Roock, der im Namen der gesamten CDU-Fraktion geantwortet hat.

Mit freundlichen Grüßen
Natalie Hochheim