Frage an Nascha Marie Staffl von Günter M. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Staffl,
Wie aus dem Internet hervorgeht, gelten Sie offensichtlich als eine aussichtsreiche Kandidatin in BaWü.
Wollen Sie sich im Landtag für Trennungskinder und für Trennungseltern einsetzen? Und wenn, dann Wie?
mfg Günter Mühlbauer
Sehr geehrter Herr Mühlbauer,
Ich danke für Ihre Anfrage zum zentralen Thema der Familien-Partei.
Die Familien-Partei Deutschlands tritt für die Verwirklichung des besonderen Schutzes der Familie durch die staatliche Ordnung ein.
Für die Familien-Partei Deutschlands ist Art. 6 des Grundgesetzes erst dann erfüllt, wenn die Familien darauf vertrauen können, dass kein Gesetz in der Bundesrepublik Deutschland bestand haben kann, das die Familien - gleichgültig ob verheiratet oder unverheiratet - einseitig benachteiligt und damit den Trend zu Trennung und Scheidung fördert.
Die Familien-Partei Deutschlands setzt sich dafür ein, dass der Stellenwert der Kinder deutlich erhöht wird und die Gesellschaft als Ganzes die Eltern bei der Versorgung, Erziehung und Betreuung der Kinder unterstützt.
Die derzeitige Familienpolitik macht es den Eltern schwer, ihren zuvörderst obliegenden Pflichten gegenüber ihren Kindern nachzukommen. Kinder kosten Zeit, Geld und Kraft. Vernachlässigung von Kindern und familiären Beziehungen sind nicht selten eine Folge des wirtschaftlich zunehmenden Zwangs zur vollen Berufstätigkeit beider Elternteile.
Ein moderner Staat, der es mit der Gleichberechtigung der Geschlechter ernst meint, muss über die an Schwangerschaft und Geburt gebundene Sonderstellung der Frauen hinaus den Vätern denselben besonderen Schutz und die Fürsorge wie den Müttern garantieren. Der Artikel 6 des Grundgesetzes ist entsprechend zu erweitern.
Laut Grundgesetz (Art. 6 Abs. 4) hat jede Mutter Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft. Beides wird ihr derzeit nicht gewährt. Vor allem Familien mit Scheidungsfolgen - Mütter wie Väter - werden oft an den Rand der Gesellschaft gedrängt. Aber auch zusammen lebende Paare müssen angesichts der finanziellen Aufwendungen für ihr Kinder oft in Armut leben. Die Familien-Partei Deutschlands wird alles daransetzen, dies zu ändern. Es ist nicht hinzunehmen, dass Kinder in Deutschland das Armutsrisiko (und damit das Trennungsrisiko) Nummer eins sind.
Auch die Regelung des Kindesunterhaltes ist im Trennungsfall kein grundsätzliches Problem mehr, wenn bei allen Kindern vom Staat ein angemessenes Erziehungsgehalt gezahlt wird und die existenziellen Kinderkosten übernommen werden. Beide Partner sind - solange ein Anrecht auf "Kindergeld" besteht - auch nach einer Trennung steuerlich als Gemeinschaft zu behandeln.
Auch bei nichtehelichen Eltern und Kindern, sollen nichteheliche Eltern grundsätzlich und ohne besonderen Antrag (!) das gemeinsame Sorgerecht erhalten. Nur bei Missbrauch und physischer bzw. psychischer Gewalt - nicht bei bloßen Verdächtigungen - darf den Eltern das elterliche Sorgerecht entzogen werden.
Weiterhin ist es der Familien-Partei Deutschlands wichtig, dass keinem Elternteil elterliche Pflichten ohne elterliche Rechte auferlegt werden können. Bei Scheidungen und unehelichen Kindern müssen Regelungen gefunden werden, die beiden Elternteilen das Recht auf Einfluss und Mitbestimmung auf die Entwicklung des Kindes ermöglichen. Es kann nicht sein, dass ein Elternteil dem anderen dieses verwehrt.
Vom Standpunkt eines Kindes aus bilden beide Elternteile mit dem Kind eine Familie, auch wenn sie getrennt leben. Die Familie des Kindes sollte nicht durch staatliche Eingriffe zerstört werden.
Gerichtsentscheidungen stützen sich auch bei Urteilen im Bereich des Kindschaftsrechts in aller Regel auf Gutachten. Auch dieses Problem ist uns aus unserer Kommission Jugendämter ebenso bekannt wie andere Missstände, die bei der Umsetzung des ursprünglich aus Sicht der Kinder positiven Entwicklung des "Cochemer Modells" in andere machtpolitisch strukturierten "Modelle" und "Runde Tische" entstanden sind.
Mit freundlichen Grüßen
Nascha Staffl