Nascha Marie Staffl
FAMILIEN-PARTEI
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Frage von Stefan C. •

Frage an Nascha Marie Staffl von Stefan C. bezüglich Familie

Hallo Frau Staffl,

Erziehung durch Eltern wird immer unwahrscheinlicher, da beide Elternteile damit beschäftigt sind den notwendigen Lebensunterhalt erarbeiten zu müssen.
Wie wollen Sie bzw. Ihre Partei dieser familienfeindlichen Entwicklung entgegenwirken?

MfG
Stefan Clemens

Antwort von
FAMILIEN-PARTEI

Sehr geehrter Herr Clemens,

Ich danke für Ihre Anfrage. Die Familien-Partei scheint als einzige Partei hierfür eine Musterlösung parat zu haben:

Sie setzt sich zusammen aus einem Erziehungsgehalt, einem Kinderkostengeld und einer der Arbeitsleistung angemessenen Rente. Diese 3 Säulen finden Sie auf unseren Plakaten.

Die *Erziehungsarbeit* einschließlich der Betreu­ung und hauswirtschaft­licher Tätigkeiten für Kinder soll gesellschaftlich *als Beruf anerkannt* und bezahlt werden wie Arbeit im Berufsleben. Die hierfür erforderliche Qualifikation sollten Eltern bereits in der Schule vermittelt bekommen, spätestens aber während der Vorbereitung auf diesen Beruf. In der Regel wird eine Grundausbildung als Workshop ähnlich einer Tagesmutter- oder Tagesvaterausbildung genügen. Darüber hinaus haben Jugendämter oder freie Träger ein kostenloses Eltern-Coaching anzubieten.

*Erziehungsgehalt:*

Das *Erziehungsgehalt* soll in Abhängigkeit von Alter und Anzahl der Kinder gezahlt werden. Dabei soll es sich um ein steuer- und sozialversicherungs­pflichtiges Gehalt handeln, das auch das heutige HartzIV überflüssig machen soll.

Das Erziehungsgehalt oder Teile davon können von Eltern genutzt werden um qualifizierte Dritte für die Betreuung eines Kindes zu bezahlen. Die Eltern erhalten dadurch Wahlfrei­heit, ob sie das Kind selbst betreuen oder einer Fremdbetreuung anvertrauen, um selbst einer (anderen) beruflichen Tätigkeit nachzugehen.

Das Erziehungsgehalt hat im Falle einer Trennung der Eltern auch die Funktion, den auf die Erziehungsleistung entfallenden Teil des Ehegattenunterhalts zu ersetzen. Dies wird nach unserer Ansicht im Interesse der Kinder dem Trennungs- und Scheidungs-Boom entgegenwirken. Zusätzlich zur Zahlung eines Erziehungsgehalts sollen Eltern Hilfe durch Familien- und Erziehungs-Coaching erhalten können.

Durch die finanzielle und persönliche Unterstützung wird es kaum noch Fälle geben, bei denen Kinder nicht die erforderliche Betreuung und Erziehung durch die Eltern erhalten. Denn wir sind davon überzeugt, dass Eltern in der Kindererziehung in der Regel nicht wider besserem Wissen handeln werden.

*Kinderkostengeld: *

Das zusätzliche *Kinderkostengeld* soll so bemessen sein, dass es (im Gegensatz zum Kindergeld, welches nur den Steueranteil erstatten soll, wenn es nur hierfür angemessen berechnet wäre) die existenz­sichernden Ausgaben deckt, die ein Kind verur­sacht.

Grundsätzlich soll jedes Kind nach Alter gestaffelt ein vom Ein­kommen der Eltern unabhängiges Kinderkostengeld erhalten. Dieses bemisst sich an den notwendigen Ausgaben. Ab Beginn der Volljährigkeit und bis zum Abschluss einer ersten Ausbildung erhält der junge Erwachsene eine finanzielle Grundsicherung in existenzsichernder Höhe. Damit entfällt die Verpflichtung der Eltern für ihre erwach­sene Kinder zu zahlen.

Grundsätzlich sollen also Eltern nicht mehr zur Grundabsicherung des Lebensunterhaltes ihrer volljährigen Kinder herangezogen werden.

Als Übergangsregelung für Eltern, die noch kein Erziehungsgehalt bekommen haben, gilt: Eltern, die bereits Kinder aufgezogen haben, sollen nicht noch einmal zu Zahlun­gen herangezogen werden, da sie ihren Beitrag zur Kindererziehung bereits geleistet haben.

*Rente:*

Die Familien-Partei Deutschlands fordert, dass alle Eltern, die Kinder erzogen haben, dafür im Alter eine *angemessene Rente* bekommen. Erziehungsleistende schaffen durch Kindererziehung erst die Voraussetzungen für die Renten ihrer eigenen Generation. Deshalb stehen ihnen auch Renten nach dem Umlageverfahren zu.

Vor diesem Hintergrund ist das bisherige Verfahren bei der Berechnung der heutigen Renten, fast ausschließlich die erfolgte Erwerbstätigkeit zu berücksichtigen, nicht zu rechtfertigen. Die erbrachte Erziehungs- und Betreuungsleistung ist vielmehr gleichermaßen Anspruchs begründend.

Die Familien-Partei Deutschlands fordert, dass allen Müttern/ Vätern, die Kinder erzogen haben, 6 Jahre pro Kind mit dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten angerechnet werden, auch solchen, die bisher nicht von der Rentenversicherung erfasst wurden (Selbständige, Beamte). Ferner fordert die Familien-Partei Deutschlands, dass sich für Mütter unterschiedlicher Geburtsjahrgänge die Kindererziehung bei der Rente gleichermaßen auswirkt.

Übrigens:

Die *Finanzierbarkeit* dieses Systems ist durch eine *Familienkasse*gesichert. Auch Selbständige, Freiberufler und Beamte sind daran zu beteiligen.

Als nützlicher Nebeneffekt dabei wird es keine Arbeitslosigkeit mehr in unserem Lande geben, nur genau das scheint der Wirtschaftslobby unserer etablierten Parteien nicht zu gefallen.

Auch können die etablierten Parteien nicht ernsthaft behaupten, sie hätten von diesem System nichts gewusst.

Mit freundlichen Grüßen

Nascha Staffl