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Nadja Sthamer
SPD
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Frage von Leon L. •

Was tun Sie und Ihre Partei um das derzeitige Tierschutzgesetz zu verbessern, damit das derzeitige Tierleid vor allem in der Landwirtschaft verringert wird?

Sehr geehrte Frau Nadja Sthamer,

Ich bedanke mich vorab für Ihre Zeit.

Ich habe mitbekommen, dass unteranderem Ihre Partei in vielen der angestrebten Verbesserungen keinen Handlungsbedarf sieht, oder dafür sorgen möchte, dass weiterhin Schlupflöcher bestehen bleiben.

Die unten aufgeführten Punkte, würden mich derzeit in Bezug auf den derzeitigen Entwurf des neuen Tierschutzgesetzes interessieren:

-Verbot von Langstrecken-Tiertransporte in Länder außerhalb der EU

-Verbot von Amputationen, um Tiere an landwirtschaftliche Haltungssysteme anzupassen

-Verbot jeglicher Form der Anbindehaltung, darunter auch die saisonale Anbindehaltung von Rindern und die Anbindehaltung von Greifvögeln

-Verbot der Privathaltung exotischer Wildtiere wie Affen, Tiger und Reptilien als „Haustiere“

Verbot aller Wildtierarten im Zirkus – und dies ohne Einzelfall-Schlupfloch

-Verbot des Verkaufs von Welpen und anderer Tiere über Online-Plattformen. Die Tierheime sind voll!

-Verbot von Qualzuchten

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr L.,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Engagement für den Tierschutz. Ich freue mich, Ihnen die Position der SPD zu den von Ihnen angesprochenen Punkten näher zu erläutern.

Verbot von Langstrecken-Tiertransporten in Länder außerhalb der EU
Die SPD setzt sich seit langem dafür ein, das Wohl der Tiere auch während des Transports zu schützen. Wir unterstützen daher das Ziel, Langstreckentransporte in Länder außerhalb der EU zu begrenzen, insbesondere wenn die tierschutzrechtlichen Standards dort nicht gewährleistet werden können. In der aktuellen Gesetzesnovelle wird geprüft, wie bestehende Regelungen verschärft und durchgesetzt werden können. Hierbei spielt auch die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene eine wichtige Rolle, um gemeinsame Standards zu etablieren und umzusetzen.

Verbot von Amputationen zur Anpassung an landwirtschaftliche Haltungssysteme
Das Verbot nicht-kurativer Eingriffe, also Eingriffe, die nicht aus medizinischen Gründen erfolgen, ist ein zentraler Punkt in der aktuellen Überarbeitung des Tierschutzgesetzes. Eingriffe wie das Schwänzekupieren bei Schweinen oder das Ausbrennen der Hornanlagen bei Kälbern sollen nur noch unter strengsten Bedingungen erlaubt sein. Ziel ist es, diese Praktiken langfristig ganz zu verbieten, um das Tierwohl zu verbessern.

Verbot jeglicher Form der Anbindehaltung
Die Anbindehaltung wird grundsätzlich verboten, wobei es für bestimmte traditionelle landwirtschaftliche Praktiken, wie die Almbewirtschaftung, eine Übergangsfrist gibt. Diese Betriebe haben bis zu zehn Jahre Zeit, um ihre Haltungssysteme anzupassen. Die SPD steht hinter diesem Ansatz, um einerseits den Tierschutz zu stärken und andererseits den spezifischen Herausforderungen kleiner landwirtschaftlicher Betriebe Rechnung zu tragen.

Verbot der Privathaltung exotischer Wildtiere
Die SPD unterstützt die Einschränkung der Privathaltung exotischer Wildtiere. Diese Tiere können häufig nicht artgerecht gehalten werden, was zu erheblichem Leiden führt. Im aktuellen Gesetzesentwurf wird die Haltung solcher Tiere daher stark reguliert, und es wird angestrebt, die Privathaltung weiter einzuschränken, um das Wohl der Tiere zu gewährleisten.

Verbot aller Wildtierarten im Zirkus
Wir setzen uns dafür ein, die Haltung und Zurschaustellung von Wildtieren in reisenden Zirkussen deutlich zu begrenzen. Insbesondere für bestimmte Tierarten wie Elefanten, Großkatzen und Primaten wird ein Verbot angestrebt, da deren artgerechte Haltung unter den Bedingungen eines reisenden Zirkus nicht gewährleistet werden kann. Ein Einzelfall-Schlupfloch bleibt für bereits vorhandene Tiere bestehen, jedoch wird die Neuanschaffung solcher Tiere stark reglementiert.

Verbot des Verkaufs von Welpen und anderen Tieren über Online-Plattformen
Die SPD setzt sich für eine stärkere Kontrolle des Handels mit Tieren über Online-Plattformen ein. Dies umfasst Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Handels und zum Schutz der Tiere vor Missbrauch. Ein komplettes Verbot des Online-Verkaufs wird aktuell diskutiert, wobei auch die praktischen Herausforderungen und die Wirksamkeit eines solchen Verbots bedacht werden.

Verbot von Qualzuchten
Das Verbot der Qualzucht ist bereits fest im deutschen Recht verankert. Die aktuellen Gesetzesänderungen zielen darauf ab, dieses Verbot effektiver durchzusetzen, indem die Definitionen präzisiert und die Kontrollmöglichkeiten gestärkt werden. Züchter*innen sollen klare Richtlinien erhalten, um Qualzucht zu verhindern, und die Behörden werden in die Lage versetzt, Verstöße konsequenter zu ahnden.

Zusammengefasst setzt sich die SPD in der aktuellen Legislaturperiode intensiv dafür ein, den Tierschutz in Deutschland zu verbessern und Tierleid zu verringern. Wir sind uns der Herausforderungen bewusst und arbeiten daran, praktikable und zugleich ambitionierte Lösungen zu finden, die sowohl das Tierwohl als auch die Interessen von Tierhalter*innen berücksichtigen.

Falls Sie weitere Fragen oder Anliegen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Nadja Sthamer, MdB  

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