Frage an Nadja Lüders von Benjamin R. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Lüders,
der Rechtsausschuss des Landtages (in dem sie stv. Vorsitzende sind) hat in seiner Sitzung am 04.05.2011 zu TOP 4 empfohlen, keine Stellungnahme abzugeben. Inhaltlich geht es um die Anfrage des Bundesverfassungsgericht bezüglich der Prüfung der Verfassungswidrigkeit der Beamtenbesoldung, wie sie seinerzeit vom OVG des Landes NRW festgestellt worden ist.
Meine Fragen:
Warum wollte sich der Rechtsausschuss in dieser Sache nicht äußern?
Wie würden sie die Auffassung des OVG kommentieren, welches sich in seinem Urteil sehr ausführlich darüber geäußert hat, warum es die Besoldung der Beamtinnen und Beamten des Landes NRW rechtswidrig ansieht?
Was würde Ihrer Ansicht nach passieren, wenn das BVG sich dem OVG anschließt und die Besoldung der Beamten und Beamtinnen rückwirkend ab dem Jahr 2003 für verfassungswidrig erklärt?