Nadine Schön
Nadine Schön
CDU
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Frage von Steffen P. •

Frage an Nadine Schön von Steffen P.

Sehr geehrte Frau Schön!

Haben Sie sich einmal persöhnlich die Folgen von Fracking in den USA angeschaut? Sind Sie der Meinung, dass diese Folgen, die als nachhaltige (langfristige) Schäden angesehen werden können, die Form von Nachhaltigkeit ist, der sich auch die Bundesregierung international verpflichtet hat? Ist es das, was Sie auch mit reinem Gewissen ihren Enkel und den weiteren Generationen vererben würden?

Auf die wissenschaftliche Debatte will ich Sie nicht hinweisen, ich betrachte es als selbstverständlich, dass Sie die als stimmberechtigter Abgeortnete alle verfolgt haben, oder irre ich mich da? Wird sich Ihr Abstimmungsverhalten daran orientieren, dass sie vom Volk demokrtisch gewählt wurden um mit Sorgfalt Entscheidungen zu treffen, die die Zukunft Ihrer Wähler sichert? ... oder gibt es da noch andere Beweggründe? Zum Schluss würde mich noch interessieren, wie Sie votieren werden bzw. votiert haben, schließlich kommen Sie ja aus einem Bundesland, wo durch den Steinkohlebergbau bereits erhebliche Schäden in der Geologie, dem Gewässersystem und der Siedlungsinfrastruktur samt Immobilien zu verzeichnen sind. Es ist Ihnen sicher bewusst, dass auch Ihre Entscheidung ein Beitrag zur Volks/Bürgernähe ist, die sich in der nächsten Wahl niederschlagen wird.

Als politisch interessierter Bürger habe ich täglich mein Auge darauf.
Mit freundlichen Grüßen
Steffen Potel (Dipl. Geogr.)

Nadine Schön
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Potel,

vielen Dank für Ihre Nachricht zum Thema Erdgasförderung und Anwendung der Fracking-Technologie.

Für mich war und ist völlig klar, dass es beim Schutz der Gesundheit von Menschen, der Umwelt und des Trinkwassers keine Kompromisse geben darf. Auch unser Koalitionsvertrag betont hinsichtlich des Einsatzes der Fracking-Technologie ausdrücklich, dass der Schutz von Trinkwasser und der Gesundheit absoluten Vorrang hat. Mit dem am 24. Juni 2016 im Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetzespaket, dem auch ich zugestimmt habe, haben wir genau das umgesetzt und werden diesem Anspruch gerecht.

Dabei haben wir klar und eindeutig gesetzlich festgeschrieben, dass unkonventionelles Fracking in Deutschland unbefristet verboten wird. Zur Aufhebung dieses Verbotes ist ein erneuter Beschluss des Deutschen Bundestages erforderlich, der sich ansonsten 2021 wieder mit der Thematik befasst. Erlaubt und möglich sind lediglich maximal vier wissenschaftlich begleitete Erprobungsmaßnahmen, die allerdings nur unter strengsten Umweltanforderungen erfolgen und von den jeweiligen Bundesländern genehmigt werden müssen. Wo, wann und ob solche Probebohrungen überhaupt stattfinden, ist derzeit völlig offen. Darüber hinaus wird der Rechtsrahmen hinsichtlich des bereits seit vielen Jahrzehnten in Deutschland angewandten konventionellen Frackings in tiefen geologischen Formationen erheblich verschärft. Dadurch ist Fracking in einer Vielzahl von Gebieten in Zukunft vollständig ausgeschlossen. Und schließlich haben wir auch festgelegt, dass umwelttoxische Substanzen bei der Anwendung der Fracking-Technologie zur Aufsuchung und Gewinnung unkonventioneller Erdgaslagerstätten nicht zum Einsatz kommen dürfen.

Zur Sicherstellung dieser Vorgaben haben wir umfassende Änderungen unter anderem am Wasserhaushaltsgesetz, dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Bundesberggesetz beschlossen, die zu einer massiven Verschärfung der Anforderungen für den Einsatz der Fracking-Technologie führen. So wird Fracking jeglicher Art in sensiblen Gebieten wie Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten sowie an Seen und Talsperren zur Trinkwassergewinnung vollständig verboten. Brunnen, aus denen Wasser zur Verwendung in Lebensmitteln gewonnen wird, werden ebenfalls in die Ausschlussgebiete einbezogen. Darüber hinaus können die Bundesländer an weiteren sensiblen Trinkwasserentnahmestellen zusätzliche Verbote erlassen, zum Beispiel zum Schutz von privaten Mineral- und Brauereibrunnen sowie Heilquellen. Als zusätzliche Anforderung werden die Wasserbehörden zukünftig ein Vetorecht bei den Genehmigungen haben.

Abschließend möchte ich betonen, dass Fracking-Gemische künftig keine giftigen Stoffe enthalten dürfen, wobei die eingesetzten Stoffe umfassend offengelegt werden müssen.

Da wir im Saarland infolge des Kohlebergbaus in der Tat auch leidvolle Erfahrungen mit Bergschäden gemacht haben, ist es aus unserer Sicht, aber auch für alle anderen Bergbauregionen von besonderer Bedeutung, dass auch das Bergschadensrecht verschärft wird. So wird beispielsweise die Beweislast für mögliche Bergschäden auch im Hinblick auf Erdgas- und Erdölförderung sowie bei Kavernenspeichern den Unternehmen auferlegt.

Mit all diesen Maßnahmen haben wir nach intensiven und langwierigen Verhandlungen die uns vom Bundesumwelt- und vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten Gesetzentwürfe deutlich verschärft. Aus meiner Sicht sichern die jetzt beschlossenen Regelungen die hohen Standards des Umwelt- und Gesundheitsschutzes gleichermaßen.

Mit freundlichen Grüßen

Nadine Schön MdB
Stellvertretende Vorsitzende
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

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