Nadine Schön
Nadine Schön
CDU
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Frage von Juergen V. •

Frage an Nadine Schön von Juergen V. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Schön,

über Pressemitteilungen vom Wochenende wird verkündet, dass durch eine Obergrenze das geplante Baukindergeld durch die Koalition begrenzt würde.
Grund hierfür wären die Vermeidung von Mitnahmeeffekten.
Welche Gründe liegen noch vor?
Letzte Woche haben CDU/CSU/SPD die Obergrenze bei der Parteienfinanzierung um 15 Prozent angehoben.
Lagen hier keine Mitnahmeeffekte vor?
Wenn Sie Dinge wie das Baukindergeld ankündigen auf die sich Familien eingestellt haben, sollten sie diese auch einhalten.
Die Bundeskanzlerin hat in einem Interview mit dem ZDF im Zuge der Groko-Verhandlungen geäußert, sie würde ihre Versprechen immer einhalten. Gilt dies nicht mehr?

Mit bestem Dank für Beantwortung
und freundlichen Grüßen

J.V.

Nadine Schön
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Vanselow,

auf Betreiben von CDU und CSU ist das Baukindergeld im Koalitionsvertrag verankert worden. Mit der finanziellen Förderung sollen junge Familien dabei unterstützt werden, sich den Traum vom eigenen Heim zu verwirklichen. Und dies werden wir auch einhalten.

Bisher gibt es zum Baukindergeld lediglich die Festlegungen im Beschluss zur Wohnrauminitiative, die großen Linien sozusagen. Die weiteren Rahmenbedingungen und konkreten Ausführungsbestimmungen für das Baukindergeld werden derzeit erarbeitet. Dies ist aber ein völlig normaler Vorgang und so üblich. Sobald das Gesetz sowie die entsprechenden Förderrichtlinien ausgearbeitet sind, wird der Gesetzentwurf nach der Sommerpause in erster Lesung in den Deutschen Bundestag eingebracht. Dann werden die Bestimmungen in den zuständigen Gremien des Deutschen Bundestages erneut auf den Prüfstand gestellt, bevor das Gesetz endgültig verabschiedet wird.

Wie die konkrete Ausgestaltung im Detail also tatsächlich aussehen wird, bleibt abzuwarten. Eine Kopplung des Baukindergeldes an das zu versteuernde Einkommen steht allerdings völlig außer Frage. Wir wollen, dass möglichst viele junge Familien von diesem Förderinstrument Gebrauch machen, allerdings solche Familien, die tatsächlich darauf angewiesen sind. Eine derartige Regelung ohne eine Gehaltsobergrenze wäre weder sinnvoll noch zielführend. Die von uns vorgesehene Grenze liegt bei 75.000 Euro zu versteuerndes Einkommen. Pro Kind gibt es allerdings einen zusätzlichen Freibetrag von 15.000 Euro. Das Einkommen einer vierköpfigen Familie darf daher bis zu 105.000 Euro betragen. Ich halte dies für vertretbar und auch angemessen, obgleich im Einzelfall für Betroffene, die knapp darüber liegen, natürlich persönlich ärgerlich. Irgendwo muss sie aber fixiert werden. Das ist im Übrigen eine völlig normale Vorgehensweise, wenn es um staatliche Förderung jeglicher Art geht. Gerade Menschen im unteren und mittleren Einkommensbereich müssen von solchen Förderprogrammen profitieren. Um möglichst viele derer aus dem gesamten derzeit eingeplanten Budget in Höhe von 2 Milliarden Euro bis 2021 auch unterstützen zu können, bedarf es zwingend solcher regulativen Grenzen - wie bei allen Förderprogrammen.

Viel wichtiger finde ich im Übrigen die Tatsache, dass es keine wie von der SPD vorgeschlagene Begrenzung der Wohnfläche geben wird. Dies haben wir strikt abgelehnt, was vielen Familien im Saarland zugutekommt. Denn von einer solchen Begrenzung wäre gerade unsere Region im ländlichen Raum in erheblichem Maße betroffen und zahlreiche saarländische Familien vom Baukindergeld ausgeschlossen worden, die jetzt davon profitieren können.

Mit freundlichen Grüßen
Nadine Schön

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