Frage an Nadine Schön von Patrik B. bezüglich Verkehr
Sehr geehrte Frau Schön ,vielen Dank für Ihre Antwort. Als Betroffener der 2019 vielleicht seinen Arbeitsplatz oder im besten Fall „nur“ einen Teil seines Lohnes verlieren kann reicht es mir aber nicht daß eine etwaige Änderung des PBefG in der nächsten Legislaturperiode stattfinden soll, zumal dieses Gesetz meiner Meinung nach ganz am Ende der Agenda steht. Es entsteht auch kein Wettbewerb wenn ein eigenwirtschaftliches Angebot bevorzugt wird und als Joker jede Direktvergabe an ein kommunales Unternehmen schlägt.
Als im vorigen Jahr durch die saarländische Landesregierung die schon zugesagten Mittel zur Fahrzeugneubeschaffung gestrichen wurden hat ,wenn ich mich richtig erinnere ,Herr Bach von Saar Mobil sinngemäß in einem Artikel in der Saarbrücker Zeitung gesagt daß durch diese Mittelkürzung in Zukunft vielleicht nur noch gebrauchte Busse gekauft werden können ,also eine Verschlechterung der Qualität zu Lasten der Fahrgäste. Dies ist meiner Meinung nach ein Eingeständnis daß private Anbieter auch nicht in der Lage sind ein qualitativ hochwertiges Angebot ohne Zuschüsse anzubieten. Auch hat meines Wissens nach die Vergabe des ÖPNV in St. Wendel an Saar Mobil nicht zu sinkenden Fahrpreisen geführt.
ÖPNV ist meiner Meinung nach ein Teil der Daseinsfürsorge und sollte daher eine staatliche Aufgabe sein zumal das private Busgewerbe durch Fremdvergabe an der Verkehrsdienstleistung beteiligt wird.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen daß auf allen Veranstaltungen die ich zu diesem Thema in den letzten 12 Monaten besucht habe die politischen Vertreter und auch das private Busgewerbe die Antwort auf folgende Fragen schuldig geblieben sind:Was passiert wenn die Einnahmen aus den Fahrerlösen zum eigenwirtschaftlichen Betrieb des ÖPNV nicht ausreichen ?Was passiert wenn ein privater Anbieter insolvent geht?
Vielleicht können Sie mir diese Fragen ja beantworten.
Mit freundlichen Grüßen P. B.
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Wie eine Kommune oder ein Landkreis damit umgeht, wenn ein ÖPNV-Betreiber in die Insolvenz geht, kann natürlich im Einzelfall sehr unterschiedlich sein und hängt auch von den Gegebenheiten vor Ort ab. Grundsätzlich aber ist die Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr eine grundgesetzlich definierte Aufgabe der staatlichen Daseinsvorsorge.
Dementsprechend wird eine Kommune auch dafür sorgen müssen, dass die wichtigsten Verkehrsverbindungen auch durch ÖPNV bedient werden. Fällt ein privater Betreiber durch Insolvenz aus, so kann die Kommune beispielsweise bestimmte Verbindungen neu ausschreiben oder je nach Situation auch direkt vergeben. Auch eine Kostenbeteiligung der Kommune am ÖPNV ist natürlich denkbar, wenn andernfalls bestimmte Nahverkehrsverbindungen nicht wirtschaftlich betrieben werden können.
Durch derartige Möglichkeiten sollten Kommunen jedenfalls in der Lage sein, ihren grundgesetzlichen Auftrag auch korrekt und verlässlich wahrnehmen zu können.
Ungeachtet dessen werde ich diese Thematik nochmals grundsätzlich und intensiv mit unseren Verkehrspolitikern in Bund und Land diskutieren. Privatisierung ist in der Tat nicht zwangsläufig bzw. nicht immer die bessere Variante.
Ihnen persönlich alles Gute und beste Grüße!
Nadine Schön