Nadine Schön
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CDU
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Frage von Sascha S. •

Frage an Nadine Schön von Sascha S. bezüglich Recht

Wie sichert die CDU die Einhaltung von Menschenrechten, wenn Justiz Ländersache ist. Ein Bundesland muss nur Ihren Staatsanwälten erlauben, Du brauchst Dich nicht an geltendes Recht zu halten. Unterlagen kannst Du verschwinden lassen. Aufgrund der Föderalismusreform ist Justiz Ländersache, wie wollen Sie verhindern dass ein Ministerpräsident sich sein "eigenes Reich schafft".

Mit freundlichen Grüßen
S. S.

Nadine Schön
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Simon,

vielen Dank für Ihre Nachricht, in der Sie auf die Unabhängigkeit der Justiz in Deutschland eingehen. Ungeachtet meines Angebotes, Ihr konkretes Anliegen in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen zu erörtern, möchte ich dennoch auf die von Ihnen gestellte Frage eingehen.

Das politische System der Bundesrepublik ist nach den Prinzipien der Gewaltenteilung und Gewaltenverschränkung aufgebaut. Legislative, Exekutive und Judikative sind vor diesem Hintergrund natürlich auf eine bestimmte Art und Weise miteinander verzahnt, dennoch ist das System auf die Unabhängigkeit der Rechtsprechung von Regierungen und Parlamenten angelegt.

Wichtigster Punkt einer unabhängigen Justiz ist die Tatsache, dass Richter ihre Entscheidungen frei und weisungsungebunden treffen können, wobei Richter und Ankläger voneinander unabhängig sind. Genau das ist auch in Deutschland der Fall. Das Justizsystem trennt bewusst den Richter, der das Urteil fällt, vom Ankläger, also der Staatsanwaltschaft. Diese wiederum ist aus diesem Grund auch bewusst keinem richterlichen Kontrollgremium unterstellt. Gemäß der demokratischen Gewaltenteilung gehört die Staatsanwaltschaft als Strafverfolgungsbehörde und „Herrin des Verfahrens“ gerade nicht wie Richter zur Judikativen, sondern zur exekutiven Gewalt.

Wenn demzufolge Staatsanwälte gerade nicht von einem richterlichen Gremium kontrolliert werden sollen, muss die Staatsanwaltschaft zwangsläufig der Aufsicht und den Weisungen der Justizminister unterliegen, die dafür die parlamentarische Verantwortung tragen und ihrerseits durch das Parlament kontrolliert werden. Genauso wie die Staatsanwaltschaft ist im Übrigen auch die Polizei als Strafverfolgungsbehörde Teil der Exekutiven und wird letztlich von den jeweiligen Innenministern kontrolliert.

Persönliches Fehlverhalten im Einzelfall lässt sich selbstverständlich nie in Gänze ausschließen. Vom grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Verständnis sehe ich jedoch nicht die Gefahr, dass sich ein Ministerpräsident in Deutschland sein „eigenes Reich schafft“, wie Sie es formuliert haben. Die Entscheidungen werden von unabhängigen und freien Richtern getroffen und auch ein Ministerpräsident unterliegt mit seiner Regierung der parlamentarischen Kontrolle. So ist es letztlich die Aufgabe der gewählten Abgeordneten der Landesparlamente, die Regierung zu kontrollieren.

Ich hoffe, Ihre Frage damit vorab beantwortet und meine Sichtweise dargelegt zu haben. Für ein persönliches Gespräch hinsichtlich Ihres konkreten Sachverhaltes stehe ich selbstverständlich nach wie vor zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Nadine Schön

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